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LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Keine Haftung bei Glatteissturz an Waschanlage
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06
- OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 7 U 212/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 15/98
Verkehrssicherungspflicht in Autowaschanalgen bei Frost
Auszug aus LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06
Der Betreiber muss daher grundsätzlich dafür sorgen, dass aus diesem Umstand keine Gefahren für die Benutzer der Waschanlage und die Kunden seiner Tankstelle entstehen (OLG Köln v. 13.07.1998 - 16 U 15/98 NJW-RR 1999, 673).Wer bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt eine Autowaschanlage aufsucht, muss damit rechnen, dass sich im Bereich um die Waschanlage Eisglätte gebildet hat (OLG Köln v. 13.07.1998 - 16 U 15/98 NJW-RR 1999, 673).
- OLG Koblenz, 06.09.1999 - 12 U 813/98
Auszug aus LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06
Ob bereits das Schild die Haftung des Beklagten ausschließt, wie der Beklagte behauptet und sich dazu auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 06.09.1999 - 12 U 813/98 bezieht, ist zweifelhaft. - OLG Hamm, 14.01.1998 - 32 U 99/97
Sauber aber verbeult aus der Waschanlage
Auszug aus LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06
Daher musste der Beklagte nicht dafür Sorge tragen, dass die dortige Hoffläche von Fußgängern sicher betreten werden kann (so auch OLG Hamm v. 14.01.1998 - 32 U 99/97 NJWE-VHR 1998, 192).