Rechtsprechung
LG Dortmund, 16.08.2012 - 4 O 311/10 |
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.08.2012 - 4 O 311/10
- OLG Hamm, 11.03.2013 - 3 U 162/12
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.03.2013 - 3 U 162/12
Keine Haftung einer Kinderärztin für nicht erkannte halbseitige Lähmungen beim …
Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des am 16.08.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Aktenzeichen : 4 O 311/10, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.unter Abänderung des am 16.08.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Aktenzeichen : 4 O 311/10, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300, 00 EUR, beginnend mit dem 01.06.2006, vierteljährlich im Voraus zum 01.06., 01.09., 01.12.
unter Abänderung des am 16.08.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Aktenzeichen : 4 O 311/10, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine monatliche Mehrbedarfsrente von 1.101,10 EUR, beginnend mit dem 01.06.2006 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit aus 60.560,50 EUR zu zahlen;.
unter Abänderung des am 16.08.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Aktenzeichen : 4 O 311/10, wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm sämtliche materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften ärztlichen Behandlung in der Zeit vom 09.11.2005 bis 06.09.2006 zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.