Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 13.01.2005 - 4 O 323/03   

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https://dejure.org/2005,56225
LG Arnsberg, 13.01.2005 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2005,56225)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.01.2005 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2005,56225)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2005,56225)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 13.06.2005 - 5 U 34/05

    Zur Frage der Wirksamkeit von Darlehensverträgen als Haustürgeschäft

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Arnsberg vom 13.01.2005, Az. 4 O 323/03 die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars T, I, vom 28.10.2005, UR-Nr. #####/####, für unzulässig zu erklären, soweit sie aus Ziffer V dieser Urkunde wegen der in Höhe der Grundschuld übernommenen persönlichen Haftung der Kläger betrieben wird.

    das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 13.01.2005, Az. 4 O 323/03 aufzuheben und die Sache an das Erstgericht zurückzuverweisen.

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   LG Frankenthal, 10.02.2004 - 4 O 323/03   

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https://dejure.org/2004,55235
LG Frankenthal, 10.02.2004 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2004,55235)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.02.2004 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2004,55235)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2004,55235)
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   LG Fulda, 09.03.2004 - 4 O 323/03   

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LG Fulda, 09.03.2004 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2004,46525)
LG Fulda, Entscheidung vom 09.03.2004 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2004,46525)
LG Fulda, Entscheidung vom 09. März 2004 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2004,46525)
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   LG Arnsberg, 04.12.2003 - 4 O 323/03   

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https://dejure.org/2003,74495
LG Arnsberg, 04.12.2003 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2003,74495)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 04.12.2003 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2003,74495)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 4 O 323/03 (https://dejure.org/2003,74495)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04

    Gerichtsstand für Vollstreckungsgegenklage gegen die persönliche Verpflichtung

    Die Kläger beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Arnsberg vom 04.12.2003, Az.: 4 O 323/03, die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars B S, I, vom 28.10.1993, UR-Nr. #####/####, für unzulässig zu erklären, soweit sie aus Ziffer V dieser Urkunde wegen der in Höhe der Grundschuld übernommenen persönlichen Haftung der Kläger betrieben wird, hilfsweise, das vorgenannte Urteil aufzuheben und die Sache an das Erstgericht zurückzuverweisen.
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