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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 07.03.2007 - 4 O 529/06   

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https://dejure.org/2007,5415
LG Darmstadt, 07.03.2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,5415)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 07.03.2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,5415)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 07. März 2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,5415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Mietkaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Kautionszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kautionsanspruch - Verjährung nach drei Jahren

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietkaution

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Kautionsanspruchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kautionsanspruch verjährt nach drei Jahren - Keine Hemmung der Verjährung durch einfaches Schreiben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kautionsanspruch wird fällig mit Vertragsabschluss und verjährt nach drei Jahren! (IMR 2008, 51)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1516
  • NZM 2007, 801
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 03.03.2008 - 22 W 2/08

    Raummiete: Verjährungsbeginn für den Anspruch auf Zahlung der Mietsicherheit

    Da die Bankbürgschaft entsprechend der Vereinbarung in § 6 Nr. 6.1 des Mietvertrages am 1. Juli 2003 zu leisten war, war der Anspruch seit diesem Tag mit der Folge des Verjährungsbeginns fällig (vgl. LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516 = NZM 2007, 801; LG Duisburg NZM 2006, 774; AG Charlottenburg GE 2007, 451; Ehlert in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Edition 7 (2007), § 551 Rn. 45; Herrlein NJW 2007, 1249 [1250; IV.]), wie auch der Beklagte zu Recht geltend macht.
  • LG Bochum, 11.05.2010 - 11 S 291/09

    Anspruch auf Sicherheitsleistung unterliegt der Verjährung!

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts unterliegt auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung der Verjährung (KG NZM 2009, 743; LG Duisburg NZM 2006, 774, LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516; Sternel III Rn. 161a).
  • AG Berlin-Wedding, 15.12.2008 - 15b C 46/08

    Anspruch auf Zahlung einer Mietkaution ; Abgabe eines selbständigen

    Denn auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Kaution unterliegt als gewöhnlicher Zahlungsanspruch der Verjährung (LG Darmstadt, Urteil vom 7.3.2007, Gz. 4 O 529/06; AG Charlottenburg, Urteil vom 25.10.2006, Gz. 213 C 376/06).
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 26.03.2007 - 4 O 529/06   

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LG Arnsberg, 26.03.2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,61036)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 26.03.2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,61036)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 26. März 2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,61036)
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   LG Schwerin, 12.10.2007 - 4 O 529/06   

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https://dejure.org/2007,61465
LG Schwerin, 12.10.2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,61465)
LG Schwerin, Entscheidung vom 12.10.2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,61465)
LG Schwerin, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 4 O 529/06 (https://dejure.org/2007,61465)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 58/80

    Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Land, das beauftragte

    Auszug aus LG Schwerin, 12.10.2007 - 4 O 529/06
    Grundsätzlich ist es zwar möglich, dass staatliche Stellen die ihnen obliegenden hoheitlichen Aufgaben durch Vertrag auf Private übertragen, so dass auch die Pflicht zur Verkehrssicherung durch Vertrag übertragbar ist (BGH, III ZR 58/80).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06

    Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen

    Auszug aus LG Schwerin, 12.10.2007 - 4 O 529/06
    Soweit der Nebenintervenient für solche Mäharbeiten eine Motorsense einsetzt, ist nach der Rechtsprechung zu fordern, dass solche handbetriebenen Handrasenmäher über einen Auffangkorb und einen seitlichen Blechschutz verfügen müssen sowie Mitarbeiter die zu mähende Fläche vorher nach Steinen absuchen müssen (OLG Celle, 8 U 23/06).
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