Rechtsprechung
   BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10560
BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92 (https://dejure.org/1993,10560)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 4 RA 41/92 (https://dejure.org/1993,10560)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 4 RA 41/92 (https://dejure.org/1993,10560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormerkung einer Pflichtversicherungszeit aus Nachversicherung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nachversicherungsverhältnisses - Geltung nachentrichteter Beiträge als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Die VereinfVO ist wirksam verkündet worden (vgl hierzu BSGE 15, 65, 69 = SozR Nr. 26 zu § 165 RVO); mangels entgegenstehender Vorschriften am 31. Mai 1946 hatte sie auch noch zu diesem Zeitpunkt Geltung (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).

    Zwar waren seit dem 1. Oktober 1944, mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Erlasses des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers (Gemäß Erlaß) vom 10. September 1944 (aaO), Ausbildungsbeihilfen Entgelt iS von §§ 165 Abs. 2, 160 RVO aF (vgl hierzu entsprechend GmSOGB, aaO, BSGE 6, 47, 55 f = SozR Nr. 11 zu § 144 SGG; 15, 65, 69 aaO).

    Es handelte sich jedoch, wie sich aus dem Einstellungsschreiben des Oberlandesgerichtspräsidenten von Zweibrücken vom 13. April 1944 ergibt, um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eigener Art. Denn Ausbildungsziel des Justizschülers war nicht der für den Verwaltungslehrling vorgeschriebene Lehrabschluß durch eine Verwaltungsgehilfenprüfung, sondern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst des Rechtspflegeranwärters (§§ 6 Abs. 9, 7 Abs. 1 RpflAO), die nach § 6 Abs. 9 RpflAO vom Oberlandesgerichtspräsidenten ausgesprochen werden konnte (vgl hierzu entsprechend BSGE 15, 65, 70 aaO; BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Es handelte sich jedoch, wie sich aus dem Einstellungsschreiben des Oberlandesgerichtspräsidenten von Zweibrücken vom 13. April 1944 ergibt, um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eigener Art. Denn Ausbildungsziel des Justizschülers war nicht der für den Verwaltungslehrling vorgeschriebene Lehrabschluß durch eine Verwaltungsgehilfenprüfung, sondern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst des Rechtspflegeranwärters (§§ 6 Abs. 9, 7 Abs. 1 RpflAO), die nach § 6 Abs. 9 RpflAO vom Oberlandesgerichtspräsidenten ausgesprochen werden konnte (vgl hierzu entsprechend BSGE 15, 65, 70 aaO; BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).

    Erkennbar ist, daß allein solche Personengruppen, bei denen bereits während der Ausübung der dem Grunde nach versicherungspflichtigen Beschäftigung eine vom Gesetzgeber als hinreichend gesichert angesehene Aussicht auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bestand, eine Versorgungszusage erhalten sollten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).

  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82

    Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund -

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Die VereinfVO ist wirksam verkündet worden (vgl hierzu BSGE 15, 65, 69 = SozR Nr. 26 zu § 165 RVO); mangels entgegenstehender Vorschriften am 31. Mai 1946 hatte sie auch noch zu diesem Zeitpunkt Geltung (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).

    Offenbleiben kann auch, ob generell davon auszugehen ist, daß Gewährleistungsentscheidungen zum damaligen Zeitpunkt nur wegen der Wirren der Kriegs- und der Nachkriegsverhältnisse unterblieben sind (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 5).

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 25/91

    Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Diese Frage beurteilt sich, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, nach dem Recht, das im Zeitpunkt des Ausscheidens gilt (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage,

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Die Nachversicherung soll Personen, die im Hinblick auf eine anderweitige Versorgung versicherungsfrei waren, als Ersatz für die weggefallene Aussicht auf diese Versorgung eine soziale Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung verschaffen; sie sollen so gestellt werden, als seien sie versicherungspflichtig gewesen (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; SozR 2400 § 124 Nr. 6).
  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Die Nachversicherung soll Personen, die im Hinblick auf eine anderweitige Versorgung versicherungsfrei waren, als Ersatz für die weggefallene Aussicht auf diese Versorgung eine soziale Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung verschaffen; sie sollen so gestellt werden, als seien sie versicherungspflichtig gewesen (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; SozR 2400 § 124 Nr. 6).
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Zwar waren seit dem 1. Oktober 1944, mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Erlasses des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers (Gemäß Erlaß) vom 10. September 1944 (aaO), Ausbildungsbeihilfen Entgelt iS von §§ 165 Abs. 2, 160 RVO aF (vgl hierzu entsprechend GmSOGB, aaO, BSGE 6, 47, 55 f = SozR Nr. 11 zu § 144 SGG; 15, 65, 69 aaO).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a RA 20/86

    Nachversicherung - Einstweiliger Ruhestand - Versorgungsanspruch - Anrechung

    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Ein Anspruch auf Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit aus Nachversicherung für diesen Zeitraum entfällt mithin, da nachversicherungsfähig nur solche Zeiten sind, während denen ein an sich versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, dieses jedoch nach den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen versicherungsfrei ist und bei Hinwegdenken dieser Versicherungsfreiheit eine Versicherungspflicht bestanden hätte (vgl hierzu BSGE 63, 10 f [BSG 16.12.1987 - 11a RA 20/86] = SozR 2200 § 1232 Nr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1989 - L 13 An 139/87
    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Diese Frage sei vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 28. Februar 1989 - L 13 An 139/87 - (DAngVers 1989, 429) abweichend beurteilt worden.
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 218/60
    Auszug aus BSG, 30.09.1993 - 4 RA 41/92
    Waren die Bezüge lohnsteuerpflichtig, bedurfte es nicht mehr der Prüfung, ob sie auch als Entgelt iS von §§ 165 Abs. 2, 160 RVO aF anzusehen waren (vgl hierzu GmSOGB aaO, BSGE 15, aaO; BSG Urteil vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 218/60 - = DAngVers 1964 S 246 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht