Rechtsprechung
   BSG, 29.01.1991 - 4 RA 46/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,23540
BSG, 29.01.1991 - 4 RA 46/90 (https://dejure.org/1991,23540)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1991 - 4 RA 46/90 (https://dejure.org/1991,23540)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 4 RA 46/90 (https://dejure.org/1991,23540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,23540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 46/90
    Der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers ist abzulehnen, weil das - hier noch aufzuzeigende - Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten einem eigenen Verschulden eines Klägers gleichsteht (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 20; Hennig/Danckwerts/König, Sozialgerichtsgesetz, § 67 Anm 3.5. jeweils mwN).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91

    Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil

    Der Antrag des Klägers, auf seine Gegenvorstellung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 1991 (4 RA 46/90) aufzuheben und ihm wegen Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird abgelehnt.

    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 29. Januar 1991, das den Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 15. März 1991 zugestellt worden ist, in der Rechtssache 4 RA 46/90 die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 16. Mai 1990 als unzulässig verworfen und seinen Antrag, ihm wegen Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, abgelehnt.

  • BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts

    Es ist schon zweifelhaft, ob die Berechnung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen überhaupt einer Anwaltsgehilfin überlassen werden darf (verneinend BSG Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 RA 46/90 - SozSich 1992 RsprNr. 4404, m. w. N.).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 9/96

    Wiedereinsetzung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Rechtsanwalt

    Ein Rechtsanwalt kann die Berechnung üblicher und in seiner Praxis häufig vorkommender Frist sowie die Führung eines Fristkalenders seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen, darf jedoch die Berechnung der Revisionsbegründungsfrist wegen ihrer Schwierigkeit und Bedeutung auch qualifizierten Mitarbeiterinnen seiner Kanzlei nicht vollständig übertragen (vgl Beschluß des BSG vom 29. Januar 1991 - 4 RA 46/90 - Soziale Sicherheit 1992, S 260; Bundesgerichtshof , NJW 1992, S 1632).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 2 Sa 209/20

    Berufungsbegründung - Fristberechnung - Fünf-Monats-Frist -

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Berechnung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen überhaupt einer Anwaltsgehilfin überlassen werden darf (BAG, Urteil vom 30.11.1962 - 3 AZR 86/59 - Rn. 18; BAG, Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - Rn.10; BAG, Beschluss vom 20.06.1995 - 3 AZN 261/95 - Rn. 13; BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 - Rn. 11; BSG, Urteil vom 29.01.1991 - 4 RA 46/90 - Rn. 17; juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2002 - 5 Sa 359/02

    Rechtzeitige Berufungsbegründung

    Nach dem Beschluss des BAG vom 27.10.1994 -- 2 AZB 28/94 -- NZA 1995, 494 = AP-Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 ist es schon zweifelhaft, ob die Berechnung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen überhaupt einer Anwaltsgehilfin überlassen werden darf (vgl. dazu auch BSG vom 29.01.1991 -- 4 RA 46/90 -- SozSich 1992, RsprNr. 4404; BAG AP-Nr. 37 und Nr. 42 zu § 233 ZPO; BAG AP-Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht