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   BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88   

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https://dejure.org/1989,22278
BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88 (https://dejure.org/1989,22278)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1989 - 4 RK 1/88 (https://dejure.org/1989,22278)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1989 - 4 RK 1/88 (https://dejure.org/1989,22278)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81

    Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von

    Auszug aus BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
    Das angefochtene Urteil widerspreche mit seinen Ausführungen, die Behandlung in einer Spezialeinrichtung setze voraus, daß diese ärztlich geleitet werde, dem Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 -, wonach der Wertung einer Behandlung als medizinische Leistung nicht entgegenstehe, daß sie ohne ärztliche Mitwirkung stattgefunden habe.

    Das Hauptargument der Revision, die angefochtene Entscheidung stehe im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 (BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 = USK 82145), greift nicht.

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugelassen worden, wenn - abgesehen von gesetzlich normierten Fällen - die Kasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) oder wenn der Versicherte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, deren Verweigerung durch die Kasse aber von vornherein feststand (BSG SozR § 182 Nr. 86; SozR 3100 § 18 Nr. 9).
  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
    Auszug aus BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugelassen worden, wenn - abgesehen von gesetzlich normierten Fällen - die Kasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) oder wenn der Versicherte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, deren Verweigerung durch die Kasse aber von vornherein feststand (BSG SozR § 182 Nr. 86; SozR 3100 § 18 Nr. 9).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
    Als Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung iS von § 184a RVO stellt sich dagegen eine Behandlung dar, die - zwar ebenfalls unter ärztlicher Leitung - stationär und gleichfalls unter Beteiligung besonders ausgebildeten Personals - vorwiegend darauf gerichtet ist, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung und durch Anwendung von Heilmitteln zu beeinflussen; die pflegerische Betreuung des Patienten ist hier eher nebengeordnet (Urteile mehrerer Senate des BSG: 3. Senat = BSGE 46, 41, 45 = SozR 2200 § 184a Nr. 1; 8a Senat = BSGE 51, 44, 45, 47 = SozR aaO Nr. 4; 4a Senat = SozR 1300 § 105 Nr. 1).
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77

    Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für

    Auszug aus BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
    Als Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung iS von § 184a RVO stellt sich dagegen eine Behandlung dar, die - zwar ebenfalls unter ärztlicher Leitung - stationär und gleichfalls unter Beteiligung besonders ausgebildeten Personals - vorwiegend darauf gerichtet ist, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung und durch Anwendung von Heilmitteln zu beeinflussen; die pflegerische Betreuung des Patienten ist hier eher nebengeordnet (Urteile mehrerer Senate des BSG: 3. Senat = BSGE 46, 41, 45 = SozR 2200 § 184a Nr. 1; 8a Senat = BSGE 51, 44, 45, 47 = SozR aaO Nr. 4; 4a Senat = SozR 1300 § 105 Nr. 1).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a RVi 1/84

    Heilbehandlung - Erstattungsverfahren - Aufwendungsersatz - Sachleistung

    Auszug aus BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugelassen worden, wenn - abgesehen von gesetzlich normierten Fällen - die Kasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) oder wenn der Versicherte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, deren Verweigerung durch die Kasse aber von vornherein feststand (BSG SozR § 182 Nr. 86; SozR 3100 § 18 Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

    Maßgeblich für diese Differenzierung ist vor allem der unterschiedliche Zweck der Leistungen: Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit in der Rentenversicherung einerseits, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit in der Krankenversicherung andererseits, die primär den Ärzten zugewiesen ist (vgl. BSG, Urt. v. 10.8.1989 - 4 RK 1/88 -, USK 89146 und Urt. v. 27.11.1990, BSGE 68, 17 = USK 9067).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 17/89

    Leistungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung in einer Kur- oder

    Nach der Rechtspr (BSGE 46, 41, 45 = SozR 2200 § 184a Nr. 1; Urteil vom 10. August 1989 - 4 RK 1/88 = ErsK 1989, 462) ist die Behandlung in einer Kur- und Spezialeinrichtung in Abgrenzung zur Krankenhausbehandlung darauf ausgerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung und durch Anwendung von Heilmitteln zu beeinflussen, wohingegen die pflegerische Betreuung eher nebengeordnet ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 KR 3606/01

    Anspruch auf stationäre Behandlung in der Schweiz, wenn das Krankenhaus in einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Behandlung in einer Kur- und Spezialeinrichtung in Abgrenzung zur Krankenhausbehandlung darauf ausgerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung und durch Anwendung von Heilmitteln zu beeinflussen (BSGE 46, 41, 45 = SozR 2200 § 184a Nr. 1; Urteil vom 10. August 1989 - 4 RK 1/88 - ErsK 1989, 462), wohingegen die pflegerische Betreuung eher nebengeordnet ist.
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