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   VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09   

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https://dejure.org/2009,6325
VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09 (https://dejure.org/2009,6325)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.2009 - 4 S 104/09 (https://dejure.org/2009,6325)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 2009 - 4 S 104/09 (https://dejure.org/2009,6325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kosten sind kein dienstlicher Belang bei Alterteilzeitbegehren; anders bei Bestandteil eines Altersteilzeitkonzepts; Gewichtigkeit der Belange eines Schwerbehinderten versus des Dienstherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mit einem Altersteilzeitbegehren im Einzelfall verbundene zusätzliche Kosten als dienstlicher Belang i.S.d. § 153h Abs. 1 Nr. 4 Landesbeamtengesetz (LBG); Kumuliertes fiskalisches Interesse an einer Begrenzung der Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte ...

  • Judicialis

    LBG § 153h Abs. 1 Nr. 4; ; LBG § 153h Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 153h Abs. 1 Nr. 4; LBG § 153h Abs. 2
    Arbeitszeit; Urlaub; Dienstbefreiung; Nebentätigkeit: Altersteilzeit; Dienstliche Belange; Kumuliertes fiskalisches Interesse; Konzeptionelle Entscheidung; Schwerbehinderter; Privilegierung; Ermessen; Teilzeitmodell; Blockmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 637 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382, m.w.N.).

    Insbesondere ist es möglich, dass die allgemeine Haushaltslage der Antragsgegnerin auf die sachgemäße und reibungslose Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben zurückwirkt - etwa, weil die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, die Neueinstellung aus Mangel an Haushaltsmitteln aber scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2004 - 1 A 3477/03 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 UE 1873/05 -, IÖD 2007, 92; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, Juris, und Beschluss vom 04.08.2008 - 3 B 06.1441 -, Juris).

  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 15 B 06.2141
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09
    Insbesondere ist es möglich, dass die allgemeine Haushaltslage der Antragsgegnerin auf die sachgemäße und reibungslose Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben zurückwirkt - etwa, weil die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, die Neueinstellung aus Mangel an Haushaltsmitteln aber scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2004 - 1 A 3477/03 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 UE 1873/05 -, IÖD 2007, 92; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, Juris, und Beschluss vom 04.08.2008 - 3 B 06.1441 -, Juris).

    Denn es wäre kaum nachzuvollziehen, wenn finanzielle Erwägungen mit der Qualität eines entgegenstehenden dienstlichen Belangs die Bewilligung von Altersteilzeit gegebenenfalls schlechthin ausschließen könnten, andererseits aber nicht geeignet wären, das Ermessen im Sinn einer beschränkenden Praxis zu beeinflussen (Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, Juris).

  • VGH Hessen, 06.06.2006 - 1 UE 1873/05

    Zum Rechtsanspruch auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 85b Abs 1 BG HE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09
    Insbesondere ist es möglich, dass die allgemeine Haushaltslage der Antragsgegnerin auf die sachgemäße und reibungslose Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben zurückwirkt - etwa, weil die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, die Neueinstellung aus Mangel an Haushaltsmitteln aber scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2004 - 1 A 3477/03 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 UE 1873/05 -, IÖD 2007, 92; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, Juris, und Beschluss vom 04.08.2008 - 3 B 06.1441 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2004 - 1 A 3477/03

    Anspruch eines Bematen auf Bewilligung von Altersteilzeit ; Mitberücksichtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09
    Insbesondere ist es möglich, dass die allgemeine Haushaltslage der Antragsgegnerin auf die sachgemäße und reibungslose Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben zurückwirkt - etwa, weil die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, die Neueinstellung aus Mangel an Haushaltsmitteln aber scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2004 - 1 A 3477/03 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 UE 1873/05 -, IÖD 2007, 92; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, Juris, und Beschluss vom 04.08.2008 - 3 B 06.1441 -, Juris).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 3 B 06.1441

    Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09
    Insbesondere ist es möglich, dass die allgemeine Haushaltslage der Antragsgegnerin auf die sachgemäße und reibungslose Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben zurückwirkt - etwa, weil die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, die Neueinstellung aus Mangel an Haushaltsmitteln aber scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2004 - 1 A 3477/03 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 UE 1873/05 -, IÖD 2007, 92; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, Juris, und Beschluss vom 04.08.2008 - 3 B 06.1441 -, Juris).
  • VG Köln, 26.01.2017 - 15 K 6200/15

    Bewilligung von Altersteilzeit eines Beamten im sog. Blockmodell

    Einen dienstlichen Belang, welcher der Gewährung von Altersteilzeit in dem entsprechenden Umfang entgegensteht, kann es namentlich darstellen, wenn das kumulierte, d. h. vom Einzelfall losgelöste fiskalische Interesse besteht, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten, wenn die personelle Ausstattung von Ämtern knapp ist, die Neueinstellung aus Mangel an Haushaltsmitteln aber scheitert; vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21/03 -, BVerwGE 120, 382 = juris (Rdz. 10 ff.); OVG NRW, Urteil vom 10.11.2004 - 1 A 3477/03 -, juris (Rdz. 29 f.); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2009 - 4 S 104/09 -, DRiZ 2009, 161 = juris (Rdz. 3).
  • VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07

    Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Gewährung von Altersteilzeit

    Es wäre kaum nachzuvollziehen, wenn finanzielle Erwägungen mit der Qualität eines dringenden dienstlichen Belangs die Bewilligung von Altersteilzeit gegebenenfalls schlechthin auszuschließen vermöchten, ohne ein solches besonderes Gewicht dieses Belangs aber nicht einmal geeignet wären, das Ermessen im Sinn einer beschränkenden Praxis zu beeinflussen (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 5. November 2007 - 15 B 06.2141 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12. März 2009 - 4 S 104/09 -, juris).
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