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   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - 4 S 118/80   

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VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - 4 S 118/80 (https://dejure.org/1982,3582)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1982 - 4 S 118/80 (https://dejure.org/1982,3582)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1982 - 4 S 118/80 (https://dejure.org/1982,3582)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 4 S 965/03

    Widerrufsrecht gegenüber Dienstherrn wegen ehrverletzender Äusserung in der

    Dazu gehört es, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1976, a.a.O.; Urteil des Senats vom 30.03.1982 - 4 S 118/80 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 4 S 1058/09

    Widerruf von Leserbriefäußerungen eines Bürgermeisters

    Teil der Fürsorgepflicht ist neben der in § 98 Satz 2 LBG ausdrücklich ausgesprochenen Verpflichtung, den Beamten bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter zu schützen, auch die Verpflichtung, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1976, a.a.O.; Urteil des Senats vom 30.03.1982 - 4 S 118/80 -).
  • VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134

    Kein Anspruch aus der Fürsorgepflicht auf Herausgabe unberechtigter E-Mails

    Hierbei handelt es sich um einen Anspruch auf Erfüllung der geschuldeten Fürsorge (BVerwG, U. v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 34; a.A. VGH Mannheim, U. v. 30.3.1982 - 4 S 118/80 - juris; B. v. 26.11.2009 - 4 S 1058/09 - juris: Ermessensentscheidung).
  • VGH Hessen, 27.04.1994 - 1 UE 2110/90

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten eines Beamten aus dem Gesichtspunkt der

    Nur in Angelegenheiten, die die Rechts- und Pflichtenstellung des Beamten betreffen, ist der Dienstherr zur Ausübung eines angemessenen Schutzes verpflichtet; bei Angriffen auf die Ehre des Beamten also nur dann, wenn dienstliches Verhalten oder die dienstliche Stellung des Beamten Gegenstand des Angriffs und die Integrität der Amtsführung bzw. des Beamten als Amtsperson Ziel der Verteidigung sind (einhellige Auffassung; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 1982, ZBR 1983, 41 - LS - Scheerbarth/Höffken, Beamtenrecht, 5. Aufl. § 17 II d, S. 379; Schütz, Beamtenrecht, Kommentar, 5. Aufl., II C Rdnrn. 16, 18 zu § 85 LBG NW; Weimar, Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zum Schutz des Beamten gegenüber Dritten, DÖD 1964, 91, 92).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 ZB 12.2776

    Beamtenrecht; Fürsorgepflicht; Rehabilitation; Vorwurf widersprüchlichen

    Hierbei handelt es sich um einen Anspruch auf Erfüllung des noch möglichen Teils der geschuldeten Fürsorge (BVerwG, U.v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 34; a.A. VGH Mannheim, U.v. 30.3.1982 - 4 S 118/80 - juris; B.v. 26.11.2009 - 4 S 1058/09 - juris: Ermessensentscheidung).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88

    Nichterteilung der Aussagegenehmigung für einen Beamten

    Darüber hinaus kann eine aus § 98 S. 2 LBG folgende Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber Angriffen und Beleidigungen durch einen anderen Beamten desselben Dienstherrn durchaus auch durch disziplinarrechtliche Schritte oder einen Strafantrag des Dienstherrn selbst erfüllt werden, der hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden hat (Senatsurteile v. 30.3.1982 -- 4 S 118/80 -- bei Schütz a.a.O. ES-B III 1 Nr. 2; vom 22.3.1983 -- 4 S 38/82 --; Beschluß v. 13.6.1984 -- 4 S 70/84 --).
  • VG Münster, 27.11.2007 - 4 K 1535/06

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnungsverfügung gegen einen Lehrer an

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 10.93 -, ZPR 1995, S. 370; BW VGH, Urteil vom 30.03.1982 - 4 S 118/80 -, Schütz, Entscheidungssammlung, ESB III 1 Nr. 2; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Teil C § 85 Rd.-Nr. 36, 38.
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