Rechtsprechung
OVG Berlin, 28.04.2004 - 4 S 14.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 1233/18
Bekanntgabe der Benotung einer Pflicht-Modulprüfung eines Bachelorstudiengangs im …
Eine fehlerhafte Auswahl eines Beisitzes kann sich dann auf das Ergebnis auswirken, wenn dieser nach der Prüfungsordnung anzuhören ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.4.2004, 4 S 14.04, juris Rn. 10) oder - auch ohne Anhörungsvorgabe - wenn der Beisitzer oder die Beisitzerin sich zur Qualität der Leistungserbringung gegenüber dem Prüfer geäußert hat und nicht auszuschließen ist, dass diese Einschätzung in die Bewertung der Prüfungsleistung eingeflossen ist.