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   VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03   

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VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03 (https://dejure.org/2003,11065)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2003 - 4 S 1459/03 (https://dejure.org/2003,11065)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2003 - 4 S 1459/03 (https://dejure.org/2003,11065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sonderzuwendung bei Teilzeit während Elternzeit - Stichtagsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung von Sonderzuwendungen; Bemessung der Sonderzuwendung; Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • Judicialis

    SZG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; SZG § 6 Abs. 2 Satz 6; ; SZG § 10; ; Zuwendungs-TV § 2 Abs. 1 Unterabs. 5; ; Richtlinie 91/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzuwendung: Bemessung der Sonderzuwendung, Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten, Elternzeit, Stichtag, Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Sigmaringen, 19.03.2003 - 1 K 165/02

    Sonderzuwendung - Elternzeit - Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. März 2003 - 1 K 165/02 - geändert, soweit damit der Klage stattgegeben wurde.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Urteil vom 19.3.2003 - 1 K 165/02 - der daraufhin erhobenen Klage teilweise stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, bei der Bewilligung der Sonderzuwendung für die Zeit vom 1.1.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19.3.2003 - 1 K 165/02 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 8.98

    Erziehungsurlaub, Sonderzuwendung bei - und vorangegangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03
    Mit den "für den Monat Dezember maßgebenden Bezüge" sind grundsätzlich diejenigen Bezüge gemeint, die dem Beamten für diesen Monat konkret zustehen und zu zahlen sind (BVerwG, Urteil vom 18.06.1998, NVwZ-RR 1999, 46).

    Diese hat er in näher festgelegtem Umfang typisierend und pauschalierend geregelt und regeln dürfen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.06.1998, NVwZ-RR 1999, 46, 47).

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfG, Urteile vom 21.05.1952, BVerfGE 1, 299, 312, und vom 17.05.1960, BVerfGE 11, 126, 130 f.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfG, Urteile vom 21.05.1952, BVerfGE 1, 299, 312, und vom 17.05.1960, BVerfGE 11, 126, 130 f.).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-438/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03
    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift im Bundesgebiet überhaupt unmittelbar anwendbar ist (vgl. zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer Richtlinie EuGH, Urteil vom 04.10.2001, NJW 2002, 125 zu Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992).
  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03
    Etwaige hieraus resultierende Härten oder Unbilligkeiten hat der Gesetzgeber dabei zulässigerweise in Kauf genommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.1977, BVerfGE 46, 299, 307; siehe auch Schwegmann/Summer, a.a.O., § 10 SZG RdNr. 1).
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