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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 4 S 1647/94   

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https://dejure.org/1995,10212
VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 4 S 1647/94 (https://dejure.org/1995,10212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1995 - 4 S 1647/94 (https://dejure.org/1995,10212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1995 - 4 S 1647/94 (https://dejure.org/1995,10212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Beihilfe - Kosten einer ambulanten Operation - Abgeltung der Kosten für den Operationssaal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2090/05

    Keine Begründungspflicht für den 2,3fachen Gebührensatz bei dentin-adhäsiven

    Das bedeutet, wie das Verwaltungsgericht richtig hat, dass in der Zahnarztrechnung die Gebühr zutreffend nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316) bezeichnet und errechnet sein muss (vgl. auch Senatsbeschluss vom 08.03.1995 - 4 S 1647/94 - zur insoweit vergleichbaren Regelung für ärztliche Leistungen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 3 - früher Satz 2 - der Satzung).
  • VG Stuttgart, 13.11.2002 - 17 K 2363/01

    Einordnung dentinadhäsiver Füllungen in die zahnärztliche Gebührenordnung im

    Zum anderen besteht die Leistungspflicht der Beklagten nur für Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte zu vergüten sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.1995 - 4 S 1647/94 -).
  • VG Stuttgart, 11.02.2003 - 17 K 720/01

    Gebührenziffern 205 bis 211 GOZ für zahnärztliche dentinadhäsive

    Das bedeutet zum einen, dass in der Arztrechnung die Gebühren nach der Gebührenordnung für Zahnärzte bezeichnet und errechnet sein müssen; zum anderen besteht die Leistungspflicht der Beklagten nur für Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte zu vergüten sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.1995 - 4 S 1647/94 -).
  • VG Minden, 28.11.2001 - 4 K 741/00

    Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen einer Bandscheibenoperation eines

    Das bedeutet, dass die Kosten für die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Operationssälen und Behandlungszimmern in diesen Fällen vom Patienten über die Pflegesätze dem Krankenhausträger vergütet werden - vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.1995 - 4 S 1647/94 -, IÖD 1995, 247 - und mit dem Pflegesatz bereits abgegolten sind.
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