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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 4 S 1735/93   

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https://dejure.org/1993,7353
VGH Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 4 S 1735/93 (https://dejure.org/1993,7353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.1993 - 4 S 1735/93 (https://dejure.org/1993,7353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 4 S 1735/93 (https://dejure.org/1993,7353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelhafter Leistungen und aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87

    Entlassung eines Beamten wegen Nichtbewährung; Zustellung an Geschäftsunfähigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 4 S 1735/93
    Ist insbesondere der unter der Nummer 2 aufgeführte Entlassungsgrund "mangelnde Bewährung in der Probezeit" gegeben, braucht nicht geprüft zu werden, ob auch der unter der nachfolgenden Nummer 3 aufgeführte Entlassungsgrund "Dienstunfähigkeit" erfüllt ist (in diesem Sinne: BVerwG, Beschluß vom 17.10.1989, Buchholz 237.0 § 41 Nr. 1; vom Senat offengelassen im Beschluß vom 27.6.1989, 4 S 2700/88, und im Urteil vom 20.2.1990, 4 S 287/87, NVwZ-RR 1991, 493 = VBlBW 1991, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 4 S 1159/89

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit - Versorgungszusage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 4 S 1735/93
    Es spricht viel dafür, daß eine solche Bewilligung auch vor der Entlassung zugesagt werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 19.6.1989, 4 S 1159/89, ZBR 1990, 224).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 4 S 2700/88

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 4 S 1735/93
    Ist insbesondere der unter der Nummer 2 aufgeführte Entlassungsgrund "mangelnde Bewährung in der Probezeit" gegeben, braucht nicht geprüft zu werden, ob auch der unter der nachfolgenden Nummer 3 aufgeführte Entlassungsgrund "Dienstunfähigkeit" erfüllt ist (in diesem Sinne: BVerwG, Beschluß vom 17.10.1989, Buchholz 237.0 § 41 Nr. 1; vom Senat offengelassen im Beschluß vom 27.6.1989, 4 S 2700/88, und im Urteil vom 20.2.1990, 4 S 287/87, NVwZ-RR 1991, 493 = VBlBW 1991, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 14 S 1429/02

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger - Berufspflichtverletzung und

    Während im Fall der Aufhebung der probeweisen Bestellung wegen fehlender Eignung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 SchfG) und gleichzeitig vorliegender krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit der für die Rechtsverhältnisse des Probebeamten herausgearbeitete Gedanke einer Zuordnung von Risikosphären wegen der Natur der Bestellung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 S 763/94 -, VBlBW 1995, 360; Urteil vom 07.10.1993 - 4 S 1735/93 -, VBlBW 1994, 155 , jeweils m.w.N.) auch im Schornsteinfegerwesen fruchtbar gemacht und so der Vorrang der Aufhebung der Bestellung vor der Versetzung in den Ruhestand begründet werden kann (siehe hierzu auch - allerdings beschränkt auf das Vorliegen nicht krankheitsbedingter Aufhebungsgründe - die Äußerungen des Bund-Länder-Ausschusses "Handwerksrecht/Schornsteinfegergesetz" in seiner Sitzung vom 21./22.05.1990), ist bei der endgültigen Bestellung maßgeblich auf die mit dem Widerruf verfolgten Zwecke abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 4 S 763/94

    Entlassung während der Probebeamtenzeit wegen feststehender gesundheitlicher

    Bei einer Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 LBG hat der Beamte sonach grundsätzlich keinen Anspruch auf Prüfung, ob er dienstunfähig ist und deshalb die oben genannten Maßnahmen in Betracht kommen, und grundsätzlich keinen Anspruch auf eine diesbezügliche Ermessensentscheidung (vgl. zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBG: Urteil des Senats vom 7.10.1993 - 4 S 1735/93 -).
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