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   VGH Baden-Württemberg, 23.11.1981 - 4 S 2217/81   

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VGH Baden-Württemberg, 23.11.1981 - 4 S 2217/81 (https://dejure.org/1981,5174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 (https://dejure.org/1981,5174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 1981 - 4 S 2217/81 (https://dejure.org/1981,5174)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 4 S 2381/03

    Im Verfahren der einstweiligen Anordnung betreffend die Versetzung eines Beamten

    Im Verfahren der einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde, gemäß § 55 Abs. 3 LBG das Verfahren zur Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit fortzuführen, ist als Streitwert die Hälfte des Auffangwertes festzusetzen (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 - und vom 15.03.1982 - 4 S 114/82 -).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 - entschieden hat, ist der Streitwert für eine Klage gegen die gemäß § 55 Abs. 3 LBG getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, das Verfahren zur Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand auf der Grundlage des § 55 LBG fortzuführen, nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG wegen der nicht hinreichend zuverlässig bestimmbaren finanziellen Auswirkungen mit dem Auffangwert von - damals - 4.000,-- DM anzusetzen.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 - ausgeführt hat, hat die streitgegenständliche Entscheidung des Antragsgegners nach § 55 Abs. 3 LBG zunächst verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie der Behörde die Möglichkeit eröffnet, die in § 55 Abs. 4 LBG vorgesehenen Verfahrenshandlungen zu ergreifen.

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