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VGH Baden-Württemberg, 23.11.1981 - 4 S 2217/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.10.1981 - 6 K 144/80
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1981 - 4 S 2217/81
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 4 S 2381/03
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung betreffend die Versetzung eines Beamten …
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde, gemäß § 55 Abs. 3 LBG das Verfahren zur Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit fortzuführen, ist als Streitwert die Hälfte des Auffangwertes festzusetzen (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 - und vom 15.03.1982 - 4 S 114/82 -).Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 - entschieden hat, ist der Streitwert für eine Klage gegen die gemäß § 55 Abs. 3 LBG getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, das Verfahren zur Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand auf der Grundlage des § 55 LBG fortzuführen, nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG wegen der nicht hinreichend zuverlässig bestimmbaren finanziellen Auswirkungen mit dem Auffangwert von - damals - 4.000,-- DM anzusetzen.
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 23.11.1981 - 4 S 2217/81 - ausgeführt hat, hat die streitgegenständliche Entscheidung des Antragsgegners nach § 55 Abs. 3 LBG zunächst verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie der Behörde die Möglichkeit eröffnet, die in § 55 Abs. 4 LBG vorgesehenen Verfahrenshandlungen zu ergreifen.