Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 20.01.2006 - 4 S 2342/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf einer Beurlaubung aus familiären Gründen; Aufnahme eines Vorbereitungsdienstes für das Lehramt durch Mutter dreier Kinder; Mitbestimmungsbedürftigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung des für die Beurlaubung aus familiären Gründen maßgeblichen Erfordernisses der tatsächlichen Kinderbetreuung durch eine Beamtin im Vorbereitungsdienst; Widerruf der Beurlaubung einer Beamtin
- Judicialis
LBG § 153b Abs. 1 Nr. 1; ; LBG § 153b Abs. 2 Satz 2; ; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 10
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaub, Dienstbefreiung, Personalvertretung - Beurlaubung, familiäre Gründe, Widerruf, Mitbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.10.2005 - 18 K 2685/05
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2006 - 4 S 2342/05
Papierfundstellen
- ESVGH 56, 154
- NVwZ-RR 2007, 46
- VBlBW 2006, 237
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2006 - 4 S 2342/05
Das Verwaltungsgericht ist unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar zutreffend davon ausgegangen, dass diese für die Rechtmäßigkeit einer Beurlaubung nach § 153b Abs. 1 Nr. 1 LBG notwendige Voraussetzung - auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotenen Prinzipien des Berufsbeamtentums wie Hauptberuflichkeit und volle Dienstleistungspflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) - nur erfüllt ist, wenn sich der betreffende Beamte anstelle der Berufsausbildung oder Berufsausübung ganz oder zumindest überwiegend der Kinderbetreuung widmet (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.01.1996, ZBR 1996, 261; vom 18.06.1998, ZBR 1998, 419 = DVBl. 1999, 316 und vom 13.07.2000, ZBR 2001, 32 zur vergleichbaren Fragestellung hinsichtlich der durch Zeiten der Kinderbetreuung bedingten Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamte auf Probe).Dabei lässt sich der Senat von der Erwägung leiten, dass eine Übernahme der Kinderbetreuung in der Freizeit, wie sie schon normalerweise auch von einem hauptberuflich tätigen oder in der Berufsausbildung stehenden Elternteil erwartet werden kann, bei der Beantwortung der Frage, ob die Kinderbetreuung zeitlich überwiegt, nicht berücksichtigt werden darf, weil es in Fällen der vorliegenden Art allein darum geht, inwieweit die tatsächliche Betreuung des Kindes als familiäre Tätigkeit zeitlich an die Stelle der üblichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeamten von derzeit 41 Stunden (§ 1 Abs. 1 AZVO) tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1998, a.a.O.).
Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Frage der zeitlichen Inanspruchnahme durch ein Studium; insoweit wird ebenfalls davon ausgegangen, ein Studium sei grundsätzlich eine vollzeitige Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 18.06.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2006 - 4 S 2342/05
Das Verwaltungsgericht ist unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar zutreffend davon ausgegangen, dass diese für die Rechtmäßigkeit einer Beurlaubung nach § 153b Abs. 1 Nr. 1 LBG notwendige Voraussetzung - auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotenen Prinzipien des Berufsbeamtentums wie Hauptberuflichkeit und volle Dienstleistungspflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) - nur erfüllt ist, wenn sich der betreffende Beamte anstelle der Berufsausbildung oder Berufsausübung ganz oder zumindest überwiegend der Kinderbetreuung widmet (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.01.1996, ZBR 1996, 261; vom 18.06.1998, ZBR 1998, 419 = DVBl. 1999, 316 und vom 13.07.2000, ZBR 2001, 32 zur vergleichbaren Fragestellung hinsichtlich der durch Zeiten der Kinderbetreuung bedingten Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamte auf Probe). - BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 41.94
Beamtenrecht: Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2006 - 4 S 2342/05
Das Verwaltungsgericht ist unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar zutreffend davon ausgegangen, dass diese für die Rechtmäßigkeit einer Beurlaubung nach § 153b Abs. 1 Nr. 1 LBG notwendige Voraussetzung - auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotenen Prinzipien des Berufsbeamtentums wie Hauptberuflichkeit und volle Dienstleistungspflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) - nur erfüllt ist, wenn sich der betreffende Beamte anstelle der Berufsausbildung oder Berufsausübung ganz oder zumindest überwiegend der Kinderbetreuung widmet (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.01.1996, ZBR 1996, 261; vom 18.06.1998, ZBR 1998, 419 = DVBl. 1999, 316 und vom 13.07.2000, ZBR 2001, 32 zur vergleichbaren Fragestellung hinsichtlich der durch Zeiten der Kinderbetreuung bedingten Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamte auf Probe).