Rechtsprechung
LG Potsdam, 17.08.2011 - 4 S 31/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mieter darf Unterlagen des Vermieters zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung auf eigene Kosten kopieren; Berechtigung eines Mieters zum Kopieren von Unterlagen des Vermieters zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung auf eigene Kosten; Anspruch des Mieters gegen den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung: Mieter darf Kopien von Belegen fertigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kopierrecht des Mieters an Abrechnungsbelegen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter steht Recht zur Anfertigung von Fotokopien der Belege zu einer Betriebskostenabrechnung zu - Effektive Möglichkeit der Wahrnehmung des Kontrollrechts bzw. der Prüfpflicht des Mieters
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 05.01.2011 - 26 C 245/10
- LG Potsdam, 17.08.2011 - 4 S 31/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- AG München, 21.09.2009 - 412 C 34593/08
Mietnebenkosten; Umfang der Belegeinsicht; Anspruch auf Fertigung von …
Auszug aus LG Potsdam, 17.08.2011 - 4 S 31/11
Denn er macht nichts anderes, als er machen würde, würde er per Hand Abschriften erstellen oder die Belege einfach ansehen (vergl. AG München, Teilurteil vom 21. September 2009, Az. 412 C 34593/08, zitiert nach Juris). - BGH, 19.01.2010 - VIII ZR 83/09
Wohnraummiete: Zumutbarkeit der Einsichtnahme in die Belege der …
Auszug aus LG Potsdam, 17.08.2011 - 4 S 31/11
Nur wenn ihm dies im Einzelfall nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist, kommt ein aus § 242 BGB resultierender Anspruch des Mieters auf Übersendung von Fotokopien der Rechnungsbelege in Betracht (vergl. u.a. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010, Az. VIII ZR 83/09, zitiert nach Juris). - AG Berlin-Mitte, 07.08.2007 - 2 C 66/07
Wohnraummiete: Recht des Mieters auf Anfertigung von Kopien der Belege zur …
Auszug aus LG Potsdam, 17.08.2011 - 4 S 31/11
Der von der Beklagten und dem Amtsgericht angeführte, nicht fallbezogen konkretisierte Datenschutz bildet einen beachtlichen, aber keinen tragfähigen Grund, dem Mieter das Anfertigen von Ablichtungen der Abrechnungsunterlagen zu verwehren (vergl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07. August 2007, Az. 2 C 66/07, zitiert nach Juris).
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2013 - 1 C 22/13
Betriebskostenabrechnung bei der Wohnraummiete: Belegeinsicht durch Übersendung …
Nach LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011, Az. 4 S 31/11, gilt hierbei: Nach diesen Vorschriften besteht ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, zur Prüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung Einblick in die maßgeblichen Belege zu nehmen, wobei sich die Art der Verpflichtung des Vermieters nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte bemisst. - AG Lennestadt, 03.08.2016 - 3 C 107/16
Nicht in Belege eingesehen: Klage unzulässig!
In diesem Zusammenhang hätte die Klägerin oder die von ihr bevollmächtigte Person auch ohne Zustimmung der Beklagten Abschriften oder Fotografien der Belege fertigen können (LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011, Az. 4 S 31/11).