Rechtsprechung
LAG Köln, 28.01.2000 - 4 Sa 1370/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Fotografen auf ein für Redakteure geltendes Tarifgehalt; Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist; Organisationspflicht eines Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 24.08.1999 - 4 Ca 1396/99
- LAG Köln, 28.01.2000 - 4 Sa 1370/99
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 271/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.02.1985 - III ZB 11/84
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 13.12.1999 - 4 Sa 625/99
Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage; Hilfsweise …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Aachen, 24.08.1999 - 4 Ca 1396/99
Anwendung des Manteltarifvertrags für Redakteure und Redakteurinnen an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 838/95
Pflicht eines Anwaltes zur Veranlassung sämtlicher zur Fristwahrung notwendigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.04.1974 - VII ZB 3/74
Berufungsschrift - Begründungsfrist - Ordnungsgemäße Überwachung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.03.1977 - VIII ZB 47/76
Pflicht eines Anwalts zur Anweisung seines Büropersonals zur Überprüfung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.03.1965 - 1 AZR 13/65
Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - Büro des Prozeßbevollmächtigten - …
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- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 271/00
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Januar 2000 - 4 Sa 1370/99 - wird zurückgewiesen.