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   LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04   

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https://dejure.org/2005,29553
LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04 (https://dejure.org/2005,29553)
LAG München, Entscheidung vom 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04 (https://dejure.org/2005,29553)
LAG München, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 4 Sa 1391/04 (https://dejure.org/2005,29553)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04
    dass eine Einbeziehung des Dritten in einen (Anwalts-)Vertrag bereits dann zu verneinen ist, wenn dem Dritten/Kläger eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die den gleichen oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. das bereits vom Arbeitsgericht angezogene Urteil des BGH vom 02.07.1996, NJW 1996, S. 2927 f/2929 - II. 1. b der Gründe, m. w. N. -).
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04
    Schutz des Vertrages in gleicher Weise zugute kommt wie dem Gläubiger/etwa dem Betriebsrat selbst (vgl. BGH, U. v. 22.01.1968, NJW 1968, S. 885 f/887).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

    Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 16.06.2005 - 4 Sa 1391/04
    Weil im Ergebnis nicht entscheidungserheblich, wird lediglich ergänzend und in der hiernach gebotenen Kürze darauf hingewiesen, dass nach der gesetzlichen Regelung allerdings eine lediglich partielle Rechts- und Vermögensfähigkeit des Betriebsrates nur insoweit besteht, als dieser Inhaber vermögensrechtlicher Ansprüche sein kann, was im Wesentlichen nur bei den dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG zustehenden Ansprüchen der Fall ist - außerhalb solcher Ansprüche kann eine darüber hinausgehende Vermögens- und damit (partielle) Rechtsfähigkeit des Betriebsrates - damit Befugnis zum Abschluss eines Beratungsvertrages direkt mit dem von ihm gewünschten Rechtsanwalt - auch durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht geschaffen werden (so zuletzt etwa BAG im von beiden Parteien zweitinstanzlich angezogenen Beschluss vom 29.09.2004, NZA 2005, S. 123 f; siehe auch BAG, B. v. 24.10.2001, AP Nr. 71 zu.
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 414/05

    Haftung des vom Betriebsrat beauftragten Anwalts

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Juni 2005 - 4 Sa 1391/04 - wird zurückgewiesen.
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