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   LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03   

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LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03 (https://dejure.org/2004,16195)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03 (https://dejure.org/2004,16195)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2004 - 4 Sa 1600/03 (https://dejure.org/2004,16195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 1 KSchG
    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit einer sozialen Auswahl wegen der Nichteinbeziehung eines Betriebsratsmitglieds in den auswahlrelevanten Personenkreis bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Betriebsabteilung beschäftigt wird, die stillgelegt werden soll, in aller Regel sogar verpflichtet ist, die Übernahme des Betriebsratsmitglieds in eine andere Betriebsabteilung notfalls durch "Freikündigen" eines geeigneten Arbeitsplatzes sicherzustellen ( BAG , Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99, NJW 2001, 2420 = NZA 2001, 321 = RdA 2002, 52 [ Krause ] = SAE 2002, 1 [ Wank ]).

    Das Schutzinteresse des Gesetzes gebietet eine solche Auslegung, um den mit § 15 KSchG verfolgten Schutzzweck der Kontinuität des Betriebsratsmandates dadurch zu gewährleisten, dass die personelle Zusammensetzung während der Dauer des Mandats möglichst unverändert bleibt ( BAG , Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99, a.a.O.).

    Ein Ausscheiden gewählter Betriebsratsmitglieder muss daher schon im Interesse der Aufrechterhaltung einer möglichst weitgehenden demokratischen Legitimation des Betriebsrates vermieden werden, soweit dem nicht besonders gewichtige Gründe entgegenstehen ( BAG , Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99, a.a.O.).

    Es handelt sich vielmehr um eine dem Schutzzweck des § 15 KSchG entsprechende, der Wahrung von Mandat und demokratischer Legitimation des Betriebsrats als Gremium dienende Sicherung ( BAG , Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99, a.a.O.).

    Solche bestehen nicht, wenn der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter ggf. für den Funktionsträger einen Arbeitsplatz freikündigen muss; dann ist der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter auch zu einer betriebsbedingten Entlassung des anderen Arbeitnehmers berechtigt, da durch die gesetzlich vorgesehene Übernahme des Amtsträgers der Beschäftigungsbedarf für diesen Arbeitnehmer entfällt ( BAG , Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99, a.a.O.).

  • BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Umstritten ist allerdings, ob die sozialen Belange des von der ggf. erforderlichen Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers und berechtigte betriebliche Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Funktionsträgers an seiner Weiterbeschäftigung abzuwägen sind ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97, LAGE KSchG § 15 Nr. 16 = NZA-RR 1998, 539; wohl auch BAG, Urt. v. 28.10.1999 - 2 AZR 437/98, MDR 2000, 102 = NZA 2000, 825) oder ob der Sonderkündigungsschutz gegenüber dem allgemeinen Kündigungsschutz absoluten Vorrang genießt (so etwa ArbG Mainz , Urt. v. 04.12.1985 - 4 Ca 1747/85, AuB 1986, 367 = DB 1986, 754; Matthes , DB 1980, 1165, 1168 f.; ausf. Zum Sach- und Streitstand Hassenpflug , Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 244-251).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97

    Betriebsübergang: Widerspruch des Betriebsratsmitglieds - sachlicher Grund für

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Umstritten ist allerdings, ob die sozialen Belange des von der ggf. erforderlichen Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers und berechtigte betriebliche Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Funktionsträgers an seiner Weiterbeschäftigung abzuwägen sind ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97, LAGE KSchG § 15 Nr. 16 = NZA-RR 1998, 539; wohl auch BAG, Urt. v. 28.10.1999 - 2 AZR 437/98, MDR 2000, 102 = NZA 2000, 825) oder ob der Sonderkündigungsschutz gegenüber dem allgemeinen Kündigungsschutz absoluten Vorrang genießt (so etwa ArbG Mainz , Urt. v. 04.12.1985 - 4 Ca 1747/85, AuB 1986, 367 = DB 1986, 754; Matthes , DB 1980, 1165, 1168 f.; ausf. Zum Sach- und Streitstand Hassenpflug , Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 244-251).
  • ArbG Mainz, 04.12.1985 - 4 Ca 1747/85
    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Umstritten ist allerdings, ob die sozialen Belange des von der ggf. erforderlichen Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers und berechtigte betriebliche Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Funktionsträgers an seiner Weiterbeschäftigung abzuwägen sind ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97, LAGE KSchG § 15 Nr. 16 = NZA-RR 1998, 539; wohl auch BAG, Urt. v. 28.10.1999 - 2 AZR 437/98, MDR 2000, 102 = NZA 2000, 825) oder ob der Sonderkündigungsschutz gegenüber dem allgemeinen Kündigungsschutz absoluten Vorrang genießt (so etwa ArbG Mainz , Urt. v. 04.12.1985 - 4 Ca 1747/85, AuB 1986, 367 = DB 1986, 754; Matthes , DB 1980, 1165, 1168 f.; ausf. Zum Sach- und Streitstand Hassenpflug , Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 244-251).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im Kündigungsschutzprozess, in dem nach bislang geltendem Recht der Insolvenzverwalter gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen darlegungs und beweispflichtig war, die Darlegungs und Beweislast um ( BAG , Urt. v. 07.05.1998 - 2 AZR 536/97, NZA 1998, 933 = ZIP 1998, 1809; BAG , Urt. v. 02.12.1999 - 2 AZR 757/98, NZA 2000, 531 = ZInsO 2000, 411 = ZIP 2000, 676).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im Kündigungsschutzprozess, in dem nach bislang geltendem Recht der Insolvenzverwalter gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen darlegungs und beweispflichtig war, die Darlegungs und Beweislast um ( BAG , Urt. v. 07.05.1998 - 2 AZR 536/97, NZA 1998, 933 = ZIP 1998, 1809; BAG , Urt. v. 02.12.1999 - 2 AZR 757/98, NZA 2000, 531 = ZInsO 2000, 411 = ZIP 2000, 676).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    21.02.2002 - 2 AZR 581/00, BAGReport 2003, 16 = NZA 2002, 1360 = ZInsO 2002, 1103).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Während in den vorgenannten Fällen trotz des Sonderkündigungsschutzes von einer grundsätzlichen Kündigungsmöglichkeit - wenn auch mit behördlicher Zustimmung - ausgegangen werden kann, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern auf die Fälle der Vollstilllegung (§ 15 Abs. 4 KSchG) und - mit gewissen Einschränkungen - der Teilstilllegung (§ 15 Abs. 5 KSchG) beschränkt (siehe dazu BAG , Bes. v. 18.09.1997 - 2 ABR 15/97, NJW 1998, 2238 = NZA 1998, 189) und im übrigen ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 KSchG).
  • LAG Köln, 01.08.1997 - 11 Sa 355/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Beweislast des Arbeitnehmers für

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    Die Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsrahmens auf grobe Fehlerhaftigkeit bezieht sich nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst, sondern auf sämtliche Bestandteile der Sozialauswahl ( LAG Köln v. 01.08.1997 - 11 Sa 355/97, LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 1 = NZA-RR 1998, 160; LAG Hamm v. 02.09.1999 - 4 Sa 962/99, ZInsO 2000, 352).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03
    § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfasst nur Kündigungen in Vollzug der Betriebsänderung, über die der Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen ist ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740; LAG Hamm , Urt. v. 04.06.2002 - 4 Sa 57/02, AR-Blattei ES 915 Nr. 21 = LAGReport 2003, 31 = ZInsO 2003, 52).
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

  • LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02

    Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

  • LAG Köln, 29.09.1993 - 7 Sa 241/93

    KSchG : Soziale Auswahl - Kriterien

  • LAG Brandenburg, 29.10.1998 - 3 Sa 229/98

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Ausschluss unkündbarer Arbeitnehmer bei

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 962/99
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. September 2004 - 4 Sa 1600/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Die vom Kläger gegen diese Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage ist in beiden Instanzen ohne Erfolg geblieben (vgl. Urt. v. 02.09.2003 - 2 [4] 2441/02 - und Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03 -).
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