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   LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98   

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https://dejure.org/1999,21844
LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98 (https://dejure.org/1999,21844)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98 (https://dejure.org/1999,21844)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 4 Sa 2647/98 (https://dejure.org/1999,21844)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 301/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tariflicher Verfall von Lohnansprüchen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Beginnt die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, erst nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens, so gilt dies nicht für die Rechtskraft anderer Entscheidungen über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, unabhängig von einer arbeitgeberseitigen Kündigung (im Anschluß an BAG Urt. v. 12.11.1998 - 8 AZR 301/97 - NZA 99, 715).

    Es hätte nahegelegen, auch diese entsprechend zu regeln, wenn dies gewollt gewesen wäre (vgl. BAG Urt. v. 12.11.1998 - 8 AZR 301/97 ).

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 09.08.1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB) ist für den Bereich der privaten Wirtschaft die Erhebung einer Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel, um die Ansprüche, die während des Kündigungsrechtsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, "geltend zu machen", sofern die einschlägige Verfallklausel nur formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfordert die gerichtliche Geltendmachung von Lohnansprüchen die Erhebung einer fristgerechten Lohnklage (vgl. BAG Urt. v. 09.08.1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Sie sind einer Anregung des Fünften Senats gefolgt, der in seiner Entscheidung vom 22.02.1978 ( 5 AZR 805/76 - AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) ausgeführt hat:.
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Die Tarifvertragsparteien haben damit auf eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reagiert, wonach in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage keine gerichtliche Geltendmachung von Lohnansprüchen liegt (vgl. BAG Urt. v. 09.03.1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; 08.01.1970 - 5 AZR 124/69 - AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65

    Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Die Tarifvertragsparteien haben damit auf eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reagiert, wonach in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage keine gerichtliche Geltendmachung von Lohnansprüchen liegt (vgl. BAG Urt. v. 09.03.1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; 08.01.1970 - 5 AZR 124/69 - AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Lassen sich auch so zuverlässige Auslegungsergebnisse nicht gewinnen, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages und die praktische Tarifübung zurückgreifen (vgl. BAG Urt. v. 16.06.1998 - 5 AZR 638/97 - AP Nr. 212 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine vorgegebene Bedeutung hat, ist davon auszugehen, daß sie ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet und angewendet wissen wollen (st. Rspr. des BAG, vgl. Urt. v. 25.11.1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 761/97

    Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche, die vom Ausgang eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Die Grundsätze dieser gefestigten, zuletzt durch Urteil vom 03.12.1998 (2 AZR 761/97) bestätigten Rechtsprechung sind auf den Streitfall übertragbar.
  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 453/78

    Tarifvertragsrecht - Ausschlußfrist - Verfallklausel - Abhängigkeit von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
    Gerade das will § 16 Abs. 2 S. 3 BRTV -Bau verhindern (vgl. BAG Urt. v. 22.10.1980 - 5 AZR 453/78 - AP Nr. 69 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    9 AZR 418/99 4 Sa 2647/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Juli 1999 - 4 Sa 2647/98 - wird zurückgewiesen.

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