Weitere Entscheidung unten: LAG Bremen, 25.01.1991

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 290/90   

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LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 290/90 (https://dejure.org/1991,15604)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25.01.1991 - 4 Sa 290/90 (https://dejure.org/1991,15604)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 4 Sa 290/90 (https://dejure.org/1991,15604)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollständiges Beschäftigungsverbot; Arbeitgeber; Einholen weiterer Auskünfte; Entbindung von der Schweigepflicht; Arzt; Nachuntersuchung; Zahlung des Durchschnittsverdienstes; Beschäftigungsverbot; Beweisaufnahme ; Zahlung des Durchschnittsverdienstes; Regreßansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 648
  • DB 1991, 837
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 198/90, 4 Sa 290/90   

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LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 198/90, 4 Sa 290/90 (https://dejure.org/1991,8549)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25.01.1991 - 4 Sa 198/90, 4 Sa 290/90 (https://dejure.org/1991,8549)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 4 Sa 198/90, 4 Sa 290/90 (https://dejure.org/1991,8549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 648
  • BB 1991, 837
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Die Folgerung, daß die werdende Mutter, die nicht gearbeitet hat, erst ab Vorlage der ärztlichen Bescheinigung Mutterschutzlohn verlangen kann, wird - soweit ersichtlich - nur vom Landesarbeitsgericht Bremen gezogen (Urteil vom 25. Januar 1991 - 4 Sa 198/90 - und - 4 Sa 290/90 - LAGE § 11 MuSchG , Nr. 1), und zwar ohne nähere Begründung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

    Insoweit bedarf es keiner Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht (vgl. LAG Bremen, Urt. v. 25.01.1991 - 4 Sa 198/90, 4 Sa 290/90 = LAGE § 11 MuSchG Nr. 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 2 Sa 287/94

    Pflicht zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei ärztlich erklärten

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