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   LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03   

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LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03 (https://dejure.org/2004,13163)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.04.2004 - 4 Sa 367/03 (https://dejure.org/2004,13163)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. April 2004 - 4 Sa 367/03 (https://dejure.org/2004,13163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, Lebensmittelkontrolleur, Tätigkeitsmerkmale, Fachkenntnisse, gründlich, vielseitig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines bei einer Stadt (Kommune) beschäftigten Verwaltungsangestellten und Lebensmittelkontrolleurs; Eingruppierung eines Angestellten bei Anwendbarkeit des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags (BAT) kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme sowie tariflicher Bindung; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 a; ; OwiG § 56; ; LmBG § 42; ; LMHV § 4; ; BAT § 22

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92

    Eingruppierung eines Lebensmittelkontrolleurs - Richtige Eingruppierung eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03
    Äußerlich ähnliche oder gleiche Tätigkeiten können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden, wenn sie tariflich verschieden zu bewerten sind und auch tatsächlich in sinnvoller Weise getrennt werden können (BAG, Urt. v. 25. August 1993, 4 AZR 608/92).

    Das Merkmal der gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse verlangt daher eine Steigerung gegenüber den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach (BAG, Urt. v. 25. August 1993, 4 AZR 608/92).

    Jedoch reicht die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis von einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen nicht aus, das Merkmal der gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (BAG, Urt. v. 25. August 1993, 4 AZR 608/92).

  • OLG Hamburg, 01.02.2001 - 3 U 187/99

    Fehlender Hinweis auf abgelaufene Haltbarkeitsdaten als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03
    Bei seinen Betriebskontrollen müsse er auch ständig Gerichtsentscheidungen beachten, so z. B. bei dem Problem der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. Februar 2001 (3 U 187/99).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03
    Die Eingruppierung von Lebensmittelkontrolleuren richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 14. August 1985, 4 AZR 322/84) nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst.
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten zuständigen 4. Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der betreffende Angestellte die allgemeinen Anforderungen der Eingangsvergütungsgruppe erfüllt, auf die die weiterführenden Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe aufbauen (vgl. nur: BAG, Urt. v. 4. Mai 1994, 4 AZR 447/93).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 158/02

    Eingruppierung: Angestellter im Straßenbauamt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2004 - 4 Sa 367/03
    Denn im Verhältnis dieser beiden Fallgruppen haben die Tarifvertragsparteien das für das Vorliegen echter Aufbaufallgruppen erforderliche "Herausheben" aus den Tätigkeitsmerkmalen der nächst niedrigeren Vergütungsgruppe nicht ausdrücklich vorgeschrieben (vgl. dazu: BAG, Urt. v. 19. Februar 2003, 4 AZR 158/02).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die Kammer teilt jedoch die in der bisherigen Rechtsprechung vorgebrachte Einschätzung, dass sich die Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs nicht ohne weiteres dadurch aus der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist (vgl. BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Insoweit unterscheidet sich der Kläger nicht von einem Baukontrolleur oder auch von einem Schwimmmeister, die beide ebenso in durchaus sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden und aufgrund ihrer Kenntnisse entsprechende Feststellungen zu treffen und auch Maßnahmen einzuleiten haben (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 124/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

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