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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 4 Sa 711/03   

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https://dejure.org/2003,17276
LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 4 Sa 711/03 (https://dejure.org/2003,17276)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.2003 - 4 Sa 711/03 (https://dejure.org/2003,17276)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 4 Sa 711/03 (https://dejure.org/2003,17276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - Betriebsrat - Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Mitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Trier, 09.04.2003 - 4 Ca 2325/02

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Bedeutung einer heimlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 4 Sa 711/03
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 09.04.2003 - 4 Ca 2325/02 - verwiesen.

    das am 09.04.2003 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Trier mit dem Aktenzeichen - 4 Ca 2325/02 -, zugestellt am 23.04.2003, in vollem Umfang abzuändern und.

  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 62/92

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH - Absichtserklärung mit Abrede,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 4 Sa 711/03
    Für das Wirksamwerden eines Beschlusses ist es in der Regel erforderlich, dass der Beschluss den Parteien, für die er bestimmt ist, zugegangen ist (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW-RR 1994, 255).
  • LAG Bremen, 22.01.2009 - 3 Sa 153/08

    Gleichbehandlung bei der Gestaltung von Sozialplänen; Abfindung bei einseitiger

    Auch wenn man dies aber unterstellen würde, so wäre dies allenfalls für die Frage relevant gewesen, ob sich der Kläger im Kündigungsschutzprozess auf die Unwirksamkeit der ersten ausgesprochenen Kündigung wegen des Verstoßes gegen § 85 SGB IX hätte berufen können (vgl. dazu: LAG Hamm, Urteil v. 31.05.2007, 8 Sa 139/07, und LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.10.2003, 4 Sa 711/03, jeweils juris).
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