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   LAG Köln, 02.08.2002 - 4 Sa 815/01   

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https://dejure.org/2002,8822
LAG Köln, 02.08.2002 - 4 Sa 815/01 (https://dejure.org/2002,8822)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.08.2002 - 4 Sa 815/01 (https://dejure.org/2002,8822)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. August 2002 - 4 Sa 815/01 (https://dejure.org/2002,8822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abgrenzung, Gastspielvertrag/Normalvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 20 NV-Solo, § 2 TVM
    Abgrenzung, Gastspielvertrag/Normalvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Gastspiel- und Normalvertrag; Umgehung i.S.d. § 20 IV 2 NV-Solo; Teilspielzeitverträge; Wirksamkeit einer Befristung; Eingliederung des Bühnenmitglieds als ständiges Mitglied in das Theaterunternehmen; Verpflichtung, an Proben teilzunehmen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97

    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2002 - 4 Sa 815/01
    Endete das befristete Arbeitsverhältnis vor dem 01.10.1996, so lief die dreiwöchige Klagefrist am 31.10.1996 ab (BAG 20.01.1999 - 7 AZR 715/97 -).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84

    Abgrenzung des Gastspielvertrages vom Normalvertrag - Einstellung eines

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2002 - 4 Sa 815/01
    a) Für die Abgrenzung zwischen einem Gastspielvertrag und dem Vertrag auf der Basis des Normalvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 27.09.2001 im Anschluss an seine Entscheidung vom 24.09.1986 - 7 AZR 663/84 - folgendes ausgeführt:.
  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 140/00

    Gastspielvertrag - § 20 NV-Solo

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2002 - 4 Sa 815/01
    Spätestens seit 1994 haben die damals abgeschlossenen Gastverträge die Verträge nach NV Solo einschließlich der Teilspielzeitverträge abgelöst (vgl. BAG 27.09.2001 - 6 AZR 140/00 -).
  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 613/02

    Gastspielvertrag mit Opernsängerin

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. August 2002 - 4 Sa 815/01 - wird zurückgewiesen.
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