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   OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99   

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https://dejure.org/1999,6253
OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99 (https://dejure.org/1999,6253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1999 - 4 Ss 745/99 (https://dejure.org/1999,6253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1999 - 4 Ss 745/99 (https://dejure.org/1999,6253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer jugendrichterlichen Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung i.R.e. auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Staatsanwaltschaft; Schläge ins Gesicht als gefährliche Körperverletzung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 6 Ns 23 Js 1000/98
  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99

Papierfundstellen

  • StV 2001, 182
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99
    Für die Anwendung des Jugendstrafrechts - diese Entscheidung betrifft allein die Straffrage (vgl. BGHSt 5, 207 = NJW 1954, 260; BGH, NStZ 1984, 447; OLG Hamburg, NJW 1963, 67; Eisenberg, JGG, 6. Aufl., § 105 Rdnr. 45; Schäfer, NStZ 1998, 330, 331) - kommt es darauf an, ob es sich bei dem Heranwachsenden um einen zur Tatzeit noch in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14

    Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen

    Es müssen die Tatsachen und rechtlichen Schlussfolgerungen dargelegt werden, auf denen die jeweils konkrete Entscheidung beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.1999, 4 Ss 745/99, BeckRS 1999, 14708).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

    Das Tatgericht muss die Tatsachen darlegen, auf denen seine Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm StV 2001, 182).

    Das Jugendschöffengericht hat auch seine rechtlichen Schlussfolgerungen so dargelegt, dass das Revisionsgericht erkennen kann, dass alle Möglichkeiten zur Anwendung von Jugendstrafe ausgeschöpft wurden (OLG Hamm StV 2001, 182).

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem

    Das Rechtsmittelgericht muss erkennen können, dass bei den Ermittlungen alle Möglichkeiten der Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschöpft wurden (vgl. OLG Hamm, StV 2001, 182).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Hat der Heranwachsende dagegen bereits die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen und auf ihn ist allgemeines Strafrecht anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2010, 1 Ss 105/09, zitiert nach juris; OLG Hamm, StV 2001, 182; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Auflage, Rdnr. 8 zu § 105 mwN).
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel,

    In einer Gesamtschau sind alle für die Entwicklung maßgeblichen Umstände eingehend zu würdigen (OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. v. 28.08.1999 - 4 Ss 745/99 - juris).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines

    Das Rechtsmittelgericht muss erkennen können, dass bei den Ermittlungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die bei der Entscheidung über die Anwendung von allgemeinem oder Jugendstrafrecht von Belang sind (vgl. OLG Hamm StV 2001, 182).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 3 Ss 22/02

    Darstellungsanforderungen an die Ablehnung der Anwendung von Jugendstrafrecht;

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  • BayObLG, 19.05.2003 - 4St RR 53/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zweckbestimmung des Betäubungsmittelbesitzes,

    Die Bemerkung, Reifeverzögerungen seien nicht festzustellen, ist nicht ausreichend (vgl. PfälzOLG Zweibrücken bei Böhm NStZ 1993, 527/530; OLG Hamm StV 2001, 182).
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