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   OLG Hamm, 23.10.2001 - 4 Ss 932/01   

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https://dejure.org/2001,10531
OLG Hamm, 23.10.2001 - 4 Ss 932/01 (https://dejure.org/2001,10531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2001 - 4 Ss 932/01 (https://dejure.org/2001,10531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 4 Ss 932/01 (https://dejure.org/2001,10531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Schwere der Tat,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Schwere der Tat; Einheitsjugendstrafe; Verstoß gegen das BtMG

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 338 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 § 338 Nr. 1
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Schwere der Tat

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.11.1989 - Ss 572/89

    Ausgestaltung der Darstellung der den früheren Urteilen zugrunde liegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2001 - 4 Ss 932/01
    Diese Grundsätze gelten auch für das Jugendstrafverfahren (vgl. z.B. OLG Köln, StV 1991, 151), wobei es sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch im Bereich des Jugendstrafrechts unerheblich ist, ob die drohende Straferwartung sich allein aus der abzuurteilenden Tat oder infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe bzw. einer Gesamtstrafe ergibt (vgl. z.B. KG, StV 1998, 325; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2001 - 4 Ss 932/01
    Diese Grundsätze gelten auch für das Jugendstrafverfahren (vgl. z.B. OLG Köln, StV 1991, 151), wobei es sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch im Bereich des Jugendstrafrechts unerheblich ist, ob die drohende Straferwartung sich allein aus der abzuurteilenden Tat oder infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe bzw. einer Gesamtstrafe ergibt (vgl. z.B. KG, StV 1998, 325; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 m.w.N.).
  • KG, 22.01.1998 - 1 Ss 338/97
    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2001 - 4 Ss 932/01
    Diese Grundsätze gelten auch für das Jugendstrafverfahren (vgl. z.B. OLG Köln, StV 1991, 151), wobei es sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch im Bereich des Jugendstrafrechts unerheblich ist, ob die drohende Straferwartung sich allein aus der abzuurteilenden Tat oder infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe bzw. einer Gesamtstrafe ergibt (vgl. z.B. KG, StV 1998, 325; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02

    Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat,

    Bei welcher Straferwartung ein Fall notwendiger Verteidigung zu bejahen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht ganz einheitlich beurteilt, jedoch wird nach heute überwiegender und zutreffender Ansicht jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr ohne Strafaussetzung zur Bewährung ein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht (vgl. vorgenannten Senatsbeschluss; Beschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.10.2001 - 4 Ss 932/01 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Randziffer 23).
  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss 298/04

    notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Hauptverhandlung ohne Verteidiger,

    Die Schwere der Tat beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu erwarten hat, zu berücksichtigen sind (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2001 - 4 Ss 932/01 -).
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