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   OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07   

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OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07 (https://dejure.org/2007,20461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07 (https://dejure.org/2007,20461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2007 - 4 Ss OWi 455/07 (https://dejure.org/2007,20461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatrichterliches Ermessen hinsichtlich des Absehens von der Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Absehens von einem Fahrverbot bei mehrfacher fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Absehen vom Regelfahrverbot wegen der Angewiesenheit auf ein Auto (hier: Außendienstmitarbeit); Drohende Kündigung als Konsequenz des ...

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 4

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Soest - 21 OWi 37/07
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Zwar unterliegt es in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass zum Absehen von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. den Regelbeispielen der BKatV geben können (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Denn § 4 BKatV konkretisiert i.S. der Ermächtigungsnorm des § 26 a Abs. 2 StVG die Anordnungsvoraussetzungen eines Fahrverbots nach § 25 StVG als Regelmaßnahme und gewährleistet damit die Gleichbehandlung des Betroffenen i.S. eines Gerechtigkeitsgebotes (BGH NStZ 92, 286, 288).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Ist der Betroffene aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen, kommt eine besondere Härte in Betracht, wenn ein Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage droht (OLG Hamm, VRS 90, 210; Senatsbeschluss vom 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Denn es besteht keine Veranlassung, bei solchen Verkehrsteilnehmern bei der Verhängung eines Fahrverbotes mildere Maßstäbe anzulegen (OLG Hamm, VRS 97, 272 = NZV 00, 96).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Zwar unterliegt es in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass zum Absehen von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. den Regelbeispielen der BKatV geben können (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185).
  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01

    Absehen vom Fahrverbot; selbstständig tätiger Betroffener, wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Soweit wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02.
  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04

    Fahrverbot; Absehen; erforderlicher Umfang der Feststellungen; Begründung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Soweit der Tatrichter - wie im vorliegenden Fall - eine besondere Härte auf den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes stützt, darf sich seine Begründung jedoch nicht in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen (Senatsbeschluss, a.a.O.; Senatsbeschluss, vom 05.02.2004; - 4 Ss OWi 48/04 -).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 3 Ss OWi 77/04

    Fahrverbot; Vorbelastungen; berufliche Gründe; Existenzgefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Denn dies würde darauf hinauslaufen, dass für bestimmte Berufsgruppen ein Sonderrecht in der Weise geschaffen würde, dass sie ständig die Geschwindigkeit im Straßenverkehr überschreiten könnten, ohne die Verhängung eines Fahrverbotes befürchten zu müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2004 - 3 Ss OWi 77/04 -).
  • OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, berufliche Nachteile,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Soweit wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02.
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen; Geständnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07
    Dem Betroffenen ist zur Abwendung der Folgen des Fahrverbotes regelmäßig auch zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen (OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2004 - 3 Ss 679/04 -).
  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 Ss OWi 428/04

    Fahrverbot, Absehen, Taxifahrer, nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung,

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Diesem ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt auch hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (vgl. OLG Hamm, JMBl. NW 1996, 246; Beschluss vom 4. September 2007 - 4 Ss OWi 455/07 -, ; Burmann, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 25 StVG Rn. 22).

    Ein Absehen vom Fahrverbot kommt nach der Rechtsprechung daher nur in Frage, wenn wesentliche Besonderheiten sachlicher oder persönlicher Art, erhebliche Härten oder eine Vielzahl an sich gewöhnlicher, durchschnittlicher Milderungsgründe zu Gunsten des Betroffenen vorliegen, die - einzeln oder in einer Gesamtwürdigung - zu der Beurteilung führen, dass das Fahrverbot eine unangemessene unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt oder den Betroffenen unverhältnismäßig härter als den Durchschnitt treffen würde, so zum Beispiel bei drohendem Arbeitsplatz- oder Existenzverlust (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. September 2007, 4 Ss OWi 455/07 -, ; Burmann, a.a.O., Rn. 19, 20 m.w.N.; Asholt in Münchener Kommentar zum StVR, 1. Aufl., § 25 StVG Rn. 35).

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