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   OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04   

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https://dejure.org/2004,13642
OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04 (https://dejure.org/2004,13642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04 (https://dejure.org/2004,13642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2004 - 4 Ss OWi 464/04 (https://dejure.org/2004,13642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Verhängung eines Regelfahrverbotes; Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes wegen Versorgung eines demenzkranken nahen Angehörigen; Berücksichtigungsfähigkeit beruflicher und wirtschaftlicher Nachteile als Folge eines angeordneten Fahrverbotes; ...

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 4

  • RA Kotz

    Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot bei einer Ärztin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 4
    Kein Absehen von Fahrverbot bei Versorgung demenzkranker Mutter einer Ärztin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in den Fällen des § 4 Abs. 4 BKatV erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreichen können, um eine Ausnahme zu begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl Beschluss des Senats vom 02. März 2004 - 4 Ss OWi 129/04 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rz 24 mwN).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04
    Ihm bleibt vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellt (vgl. BVerfG NStZ 1996, 391, 392).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegen eines Regelfalles der konkrete Fall Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, zwar in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 325 und VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 325 und VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Zudem hätte bei der Annahme eines Augenblicksversagens das Gericht mangels grober Pflichtverletzung auch die Geldbuße nicht erhöhen dürfen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04 -).".
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