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   OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06   

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https://dejure.org/2006,31099
OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06 (https://dejure.org/2006,31099)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2006 - 4St RR 24/06 (https://dejure.org/2006,31099)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 4St RR 24/06 (https://dejure.org/2006,31099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren; Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • rechtsportal.de

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren; Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06
    Dies ist für die Beurteilung, ob der Zeuge möglicherweise ein Motiv für eine Falschbelastung zum Nachteil des Angeklagten hatte, von maßgeblicher Bedeutung (BGH StV 2002, 470/471; OLG Köln StV 2004, 419 ).
  • BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99

    Wirkstoffmenge von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06
    Da die vom Amtsgericht festgestellten Gewichtsmengen bei 1 g bzw. 0,8 g liegen, wäre demnach eine Wirkstoffbestimmung erforderlich (und im Hinblick auf die sichergestellte letzte Menge auch möglich) gewesen (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 178/179).
  • BayObLG, 27.05.1999 - 4St RR 111/99

    Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06
    Damit fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zum Unrechts- und Schuldgehalt der Tat (BayObLGSt 1999, 105 und 178).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06
    Er muss vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (st. Rspr. des Bayerischen Obersten Landesgerichts - vgl. BayObLGSt 1997, 95/96 -, der sich der Senat angeschlossen hat).
  • OLG München, 22.02.2008 - 4St RR 23/08

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung durch Verwertung des

    Er muss vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung des Betäubungsmittels durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (OLG München Beschluss vom 23.2.2006 4St RR 24/06).

    Dabei sind die einzelnen Fälle des Erwerbs bzw. Besitzes von Betäubungsmitteln jeweils isoliert zu betrachten und zu würdigen (OLG München, Beschluss vom 23.2.2006, 4 St RR 24/06).

  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

    Kann der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts nicht anhand hinreichend feststellbarer Tatumstände ermittelt werden, ist von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis auszugehen (Bundesgerichtshof NStZ 1985, 221, 222, OLG München, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 St RR 24/06 - st. Rspr.).
  • OLG München, 04.10.2006 - 4St RR 184/06

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Denn ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrecht zu erhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine (zusätzliche) Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden wollte (BGH StV 2002, 470/471; OLG Köln StV 2004, 419 ; vgl. auch OLG München Beschluss vom 2.8.2006 - 4St RR 138/06; Beschluss vom 23.2.2006 - 4St RR 24/06).
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