Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5173
BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91 (https://dejure.org/1991,5173)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1991 - 4 StR 120/91 (https://dejure.org/1991,5173)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1991 - 4 StR 120/91 (https://dejure.org/1991,5173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen - Anforderungen an Auseinandersetzung des Gerichts über Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei einer Blutalkoholkonzentration von knapp über 2 Prozent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91
    Eine solche Alkoholisierung ist bereits für sich genommen ein Umstand, der nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung unter Beachtung des Zweifelssatzes zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führt (Senatsurteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 -, DRiZ 1991, 56, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91
    Der Tatrichter hat es versäumt, die vom psychiatrischen Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsverformung des Angeklagten, die für sich alleine noch keinen Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeigeführt hat, zusammen mit seiner Alkoholisierung in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 19.06.1987 - 2 StR 226/87

    Verwirklichung des Tatbestands des schweren Raubes, wenn der Täter das Opfer mit

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91
    Der Grundgedanke des § 50 StGB steht der für die Schuldschwerebeurteilung gebotenen zusätzlichen Berücksichtigung der Alkoholbeeinflussung des Angeklagten nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 2 und § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 626/90).
  • BGH, 08.07.1986 - 4 StR 314/86

    Teilfreispruch wegen nicht erwiesener fortgesetzter Handlung und entsprechender

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Sollte die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer Schuldunfähigkeit des Angeklagten bei der Tatbegehung sicher ausschließen und wiederum zu der Auffassung gelangen, daß der Angeklagte im Zustande lediglich erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, so wird sie den Angeklagten von den nicht nachgewiesenen Teilakten der ihm in der unverändert zugelassenen Anklage vom 24. April 1990 zur Last gelegten fortgesetzten Handlung freisprechen müssen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 1 m.w.Nachw.; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 260 Rdn. 22).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 626/90

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit wegen schwerer anderer seelischer

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91
    Der Grundgedanke des § 50 StGB steht der für die Schuldschwerebeurteilung gebotenen zusätzlichen Berücksichtigung der Alkoholbeeinflussung des Angeklagten nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 2 und § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 626/90).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Spätere Entscheidungen des 4. Strafsenats haben diesen Standpunkt bestätigt, zum Beispiel Beschl. v. 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), Urt. v. 14. März 1991 - 4 StR 84/91 - (BGHR aaO. 24), Beschl. v. 9. April 1991 - 4 StR 120/91-, Beschl. v. 13. September 1991 - 4 StR 380/91 - (BGHR aaO. 25), Beschl. v. 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91 - (StV 1992, 317), Beschl. v. 18. August 1992 - 4 StR 332/92 - (StV 1993, 466 f.), Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 - (StV 1993, 519), Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 - (BGHR aaO. 30), Beschl. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96-, Beschl. v. 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96.
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Dabei hat das Landgericht in diesen Fällen nicht die sich aufdrängende Frage geprüft, ob die festgestellte Persönlichkeitsstörung, die nach Überzeugung des Landgerichts für sich betrachtet noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführte, möglicherweise im Zusammenwirken mit der Alkoholisierung des Angeklagten bei allen Taten dessen Fähigkeit, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 120/91, BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Weiterhin läßt das Urteil die nach den Feststellungen sich aufdrängende Gesamtbetrachtung vermissen, ob die dissoziale Persönlichkeitsstörung im Zusammenwirken mit der problematischen psychosozialen Entwicklung, dem jahrelangen erheblichen Alkohol- und Medikamentenmißbrauch im Sinne einer Polytoxikomanie, den Angststörungen und - möglicherweise - eines akuten Rauschzustandes bei den jeweiligen Taten das Steuerungsvermögen der Angeklagten erheblich beeinträchtigt haben kann (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2; BGH StV 1989, 102, 103).
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    In Ermangelung einer nachvollziehbaren Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 120/91, BGHR § 20 StGB Ursachen, mehrere 2) bleibt letztlich unklar, ob ein "zusätzlicher Einfluss von Alkohol und/oder Cannabis- und /oder Amphetaminkonsum (...) wenigstens im Sinne eines konstellativen Faktors' die Steuerungsfähigkeit nur beeinträchtigt oder sogar aufgehoben haben könnte.
  • BGH, 25.01.2012 - 5 StR 482/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung

    Dies gilt umso mehr, als das Zusammenwirken mehrerer Beeinträchtigungen stets eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung ihrer Auswirkungen auf das seelische Gefüge des Täters erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 120/91, BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Angesichts dieser Umstände war auch hier eine Gesamtbetrachtung zu der Frage geboten, ob die Alkoholisierung und die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zusammen zum vollständigen Ausschluß seiner Schuldfähigkeit geführt haben können (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2 und § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 106/06

    Schuldfähigkeit des Angeklagten (Erörterungsmangel bezüglich des vollständigen

    Das Landgericht hat weder die angesichts dieser Umstände gebotene Gesamtbetrachtung zu der Frage, ob die massive Drogenbeeinflussung im Zusammenwirken mit der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zu einem vollständigen Ausschluss seiner Schuldfähigkeit geführt haben konnte (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2 und § 21 Ursachen, mehrere 13), vorgenommen, noch hat es sich in nachvollziehbarer Weise mit dem Schweregrad der Persönlichkeitsstörung auseinandergesetzt.
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Jedenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Zusammenwirken von alkoholischer Enthemmung und affektiver Spannung den völligen Ausschluß des Hemmungsvermögens bewirkt hat (BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 1, 2; Bewußtseinsstörung 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht