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   BGH, 27.05.1987 - 4 StR 263/87   

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https://dejure.org/1987,16728
BGH, 27.05.1987 - 4 StR 263/87 (https://dejure.org/1987,16728)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1987 - 4 StR 263/87 (https://dejure.org/1987,16728)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 4 StR 263/87 (https://dejure.org/1987,16728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen der Unterbringung in einer Entziehungskurs und der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus bei Alkoholabhängigen - Überprüfung der Gefährlichkeitsprognose eines 51 Jahre alten alkoholabhängigen Angeklagten - Aussagekrafte von 27 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 4 StR 263/87
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB kommt nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH NStZ 1983, 429).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 4 StR 263/87
    Außerdem muß bei der Prognose auch das Alter des 51 Jahre alten Angeklagten bedacht werden (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85 -).
  • BGH, 07.04.1987 - 4 StR 174/87

    Abgrenzung vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 4 StR 263/87
    Der neue Tatrichter kann seine Untersuchung deshalb prozeßordnungsgemäß hierauf erstrecken (BGH, Beschluß vom 7. April 1987 - 4 StR 174/87).
  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Dabei darf das Gericht im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose Schlüsse aus anhängig gewesenen Verfahren nur dann ziehen, wenn es die diesen Verfahren zugrundeliegenden Taten für erwiesen hält; dies muss nachprüfbar dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - 4 StR 263/87 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 13).
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