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   BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88   

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BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88 (https://dejure.org/1988,3017)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1988 - 4 StR 316/88 (https://dejure.org/1988,3017)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1988 - 4 StR 316/88 (https://dejure.org/1988,3017)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01

    Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund;

    Anhaltspunkte für einen besonders gelagerten Sachverhalt, wonach die Angeklagte den Rechtsmittelverzicht aufgrund unbedingter, von jeglichem Rat irgendeines Verteidigers unbeeinflußbarer - damit auch tatsächlich nicht vom Rat des Scheinverteidigers beeinflußter - autonomer Entschließung abgegeben hätte, nämlich auf der Grundlage eines allein gebildeten verbindlichen Verzichtswillens, der dem eines jeden Verteidigers vorrangig wäre (vgl. BGHSt 45, 51, 56; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7, 11; Ruß in KK 4. Aufl. § 302 Rdn. 12), liegen nicht vor.
  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 227/18

    Zurücknahme und Verzicht (Rechtsmittelverzicht: Voraussetzungen, Auslegung von

    aa) Für das Vorliegen eines Rechtsmittelverzichts kommt es nicht darauf an, dass das Wort "verzichten' benutzt wird, sondern maßgeblich ist der Gesamtsinn der Erklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 60/03, bei Becker, NStZ-RR 2004, 225, 228; Beschluss vom 18. August 1988 - 4 StR 316/88, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7; KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 302 Rn. 11; LR-StPO/Jesse, 26. Aufl., § 302 Rn. 21; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 302 Rn. 20).

    Die Erklärung, das Urteil werde "angenommen', enthält regelmäßig einen Rechtsmittelverzicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1988 - 4 StR 316/88, aaO; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 215; LR-StPO/Jesse, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO).

  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19

    Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame

    Dass das Rechtsmittel von den Verteidigern des Angeklagten eingelegt und begründet worden war, ist für die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme ohne Belang; der erklärte Wille des Angeklagten hat stets Vorrang (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1988 - 4 StR 316/88, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7; BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11, juris).

    Die wirksam erklärte Rücknahme ist als Prozesshandlung weder widerruflich noch wegen Irrtums anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1988 - 4 StR 316/88, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7).

  • BGH, 12.11.2003 - 5 StR 458/03

    Klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche

    Die wirksam erklärte Rechtsmittelrücknahme des Angeklagten erstreckt sich auch auf die von seinem Wahlverteidiger eingelegte Revision (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06

    Wirksame Revisionsrücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch

    Dass das Rechtsmittel von seinem Verteidiger eingelegt worden war, ist für die Wirksamkeit der Rücknahme durch den Angeklagten ohne Belang, da der erklärte Wille des Angeklagten stets vorgeht (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7 m.w.N.; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 302 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07

    Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit)

    Für die Wirksamkeit der Rücknahme durch den Angeklagten ist es ohne Belang, dass das Rechtsmittel von seinem Verteidiger eingelegt worden war, da der Wille des Angeklagten vorgeht (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7 m. w. N.).
  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95

    Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme -

    Die dem Verteidiger gemäß § 297 StPO eingeräumte eigene Rechtsmittelbefugnis findet ihre Grenze in dem der Ausübung dieser Befugnis entgegenstehenden Willen des Angeklagten (vgl. BGHSt 12, 367, 370; BGH GA 1973, 46, 47; BGH NStZ 1985, 207; BGHR StPO § 302 I Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 297 Rdn. 15; Ruß in KK 3. Aufl. § 297 Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 297 Rdn. 3 ff.), so daß die im Auftrag des Angeklagten erklärte Zurücknahme des Rechtsmittels durch einen von mehreren Verteidigern zur Zurücknahme des Rechtsmittels insgesamt führt, auch soweit es von den übrigen Verteidigern eingelegt worden ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 302 Rdn. 4).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00

    Wirksame Rücknahme der Revision; Unlautere Einwirkung durch Organe der Justiz;

    Die demnach wirksame Rücknahmeerklärung des Angeklagten, die sich auch auf das Rechtsmittel des Verteidigers erstreckt (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 302 Rdn. 4 m.w.N.), hat zum Verlust des Rechtsmittels geführt (vgl. Ruß in KK/StPO 4. Aufl. § 302 Rdn. 14).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 60/03

    Konkludenter Rechtsmittelverzicht (Entbehrlichkeit des Wortes Verzicht)

    Auch wenn der Erklärende nicht ausdrücklich von "Verzicht" spricht, kann die Erklärung diesen Inhalt haben (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7).
  • BGH, 23.06.1992 - 4 StR 281/92

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen für

    Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht der Angeklagten erstreckt sich auch auf die von ihrem Verteidiger am 10. März 1992 eingelegte, beim Landgericht am 12. März 1992 eingegangene Revision (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7 m.w.Nachw.).
  • KG, 08.08.2012 - 4 Ws 76/12

    Zur Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen vermindert schuldfähigen

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