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BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung - Abgrenzung von Fahrlässigkeit und Vorsatzes
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85
Deshalb kommt es darauf, ob der Angeklagte von einem etwaigen versuchten Tötungsdelikt strafbefreiend zurückgetreten ist, nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung …
Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85
Die Anordnung, die Fahrerlaubnis zu entziehen, beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann wie die Festsetzung der Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83
Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher …
Auszug aus BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85
Denn ihre Annahme, der Angeklagte habe bei Abgabe des Schusses den Tod des Jörn L. billigend in Kauf genommen, hat sie mit Erwägungen begründet, die zwar den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, nicht aber den des Vorsatzes belegen (vgl. BGH NStZ 1984, 19).
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
In seinem Urteil BGHSt 33, 295 (dazu Puppe NStZ 1986, 14) hat der erkennende Senat die Frage der Abgrenzung offengelassen (ebenso in seinen Beschlüssen vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 534/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 4 StR 609/85).