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   BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79   

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https://dejure.org/1979,11391
BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79 (https://dejure.org/1979,11391)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1979 - 4 StR 562/79 (https://dejure.org/1979,11391)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 (https://dejure.org/1979,11391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer - Notwendigkeit einer geheimen Beratung der Richter - Anfechtbarkeit der Entscheidung über die besondere Bedeutung des Falles (Zuständigkeit des Landgerichts) - Berücksichtigung der Wirkung der Strafe ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79
    Es ist hier nicht zu beanstanden, daß die Beratung durch kurze Verständigung des Vorsitzenden mit den beisitzenden Richtern stattgefunden hat; denn es handelte sich um die Entscheidung einer einfachen Frage, bei der rascheste Verständigung unter den Mitgliedern der Kammer möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79
    Selbst wenn der Sache bei näherer Prüfung keine besondere Bedeutung im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG zugekommen sein sollte und sie deshalb vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht anzuklagen gewesen wäre, wurde die Strafkammer zuständig, nachdem die Sache bei ihr angeklagt worden war und sie das Verfahren eröffnet hatte, ohne von der Verweisungsmöglichkeit des § 209 Abs. 1 StPO Gebrauch zu machen (vgl. u.a. BGHSt 9, 367, 368).
  • BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79

    Berücksichtigung einer beamtenrechtlichen Konsequenz bei der Straffestsetzung

    Auszug aus BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (Koffka in LK 9. Aufl. Rdn. 74 zu § 13 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 -).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Bei dieser Sachlage bestünde auch vom Standpunkt des 4. Strafsenats aus kein Anlaß, an der Zuständigkeit des Landgerichts zu zweifeln (vgl. Urt. v. 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 = GA 1980, 220).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
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