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   BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89   

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BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89 (https://dejure.org/1989,1631)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1989 - 4 StR 73/89 (https://dejure.org/1989,1631)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89 (https://dejure.org/1989,1631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung des Umfangs einer erlangten Beute und dessen Wert - Voraussetzungen für eine Verfallanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 361
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89
    Er hat sich vielmehr, wie in allen Fällen, in denen der Beweis eines für den Angeklagten sprechenden Umstands nicht zu erbringen ist (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424 m.w.Nachw.), aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Umstandes zu bilden, um die Festsetzung eines der Wirklichkeit nahekommenden Schätzwertes zu ermöglichen.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Bestehen im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für derartige weitere konkrete wirtschaftliche Vorteile, kann deren Wert, wenn der konkrete Sachverhalt eine tragfähige Grundlage dafür bietet (hierzu BGHR StGB § 73b Schätzung 1, 2), nach § 73b StGB geschätzt werden.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Ähnliche Vorschriften enthalten §§ 73 b, 74 c Abs. 3 StGB für Verfall und Einziehung (dazu BGH NStZ 1989, 361).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73b Rn. 5; S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).

    Dabei ist für die Ermittlung der Tatsachengrundlagen der Schätzung - nicht dagegen für die Schätzung selbst - der Zweifelssatz anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 40 Rn. 16; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 121 jeweils mwN).

  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99

    Verfall; Schätzung beim Verfall

    Dies bedeutet, daß sich der Tatrichter, ausgehend von einer aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme sicheren Schätzungsgrundlage, mit einer Wertannahme begnügen kann (vgl. BGHR StGB § 73 b Schätzung 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 73 b Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Die Vorschrift ist auf Fälle zugeschnitten, in denen nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, in welcher Form und in welcher genauen Höhe Gewinne angefallen sind (BGHR StGB § 73b - Schätzung 1).
  • OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden

    Mindestens aber hätte das Amtsgericht die die Berechnung tragenden Faktoren selbst nachvollziehbar und detailliert in den Urteilsgründen darstellen sowie erläutern und dabei belegen müssen, dass - ggf. auch unter Beachtung des Zweifelssatzes (vgl. hierzu BGH, NStZ 1989, Seite 361) - eine Zuvielbelastung der Betroffenen ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14

    Verfall (Schätzung des Erlangten)

    Das Tatgericht muss aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme von der Richtigkeit der seiner Schätzung zugrunde liegenden Annahmen überzeugt sein (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, NStZ 1989, 361).
  • BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten;

    Zwar ist es in Fällen, in denen Werte nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Kosten und Zeit erfordert, zulässig, die Höhe des Erlangten zu schätzen (vgl. § 73d Abs. 2 StGB; st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89 - juris).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 587/18

    Heranziehung der rechnerisch höchstmöglichen Summe im Rahmen der Einziehung von

    Indem das Landgericht bei seiner Entscheidung mit der Annahme eines Einziehungsbetrages in Höhe von 1.000 Euro die danach rechnerisch höchstmögliche Summe herangezogen hat, blieb unbeachtet, dass auch hier der Zweifelssatz gilt (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, NStZ 1989, 361).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 Ss 58/05

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Verfall des

    Auch bei der Schätzung nach § 73 b StGB darf das erkennende Gericht nicht willkürlich und ohne ein Mindestmaß an Anhaltspunkten vorgehen; Einzelheiten müssen so weit geklärt werden, dass eine hinreichend sichere Schätzgrundlage gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2001, 327; BGHR § 73 b StGB Schätzung 1; Tröndle/Fischer, StGB, § 73 b Rdnr. 5).
  • BGH, 16.07.1991 - 4 StR 316/91

    Voraussetzungen für die Maßnahme der Wertersatzeinziehung

  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 93/89

    Berücksichtigung von Reisekosten für Beschaffungshandlungen im Rahmen des

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  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Verurteilten auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

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