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LG Bonn, 09.09.2011 - 4 T 336/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner sind jeweils eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen; Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner als jeweils eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner sind jeweils eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen; Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner als jeweils eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg - 36 M 226/11
- LG Bonn, 09.09.2011 - 4 T 336/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 115/04
Anwaltsgebühren bei wiederholter Erinnerung gegen eine einheitliche …
Auszug aus LG Bonn, 09.09.2011 - 4 T 336/11
Vollstreckungen gegen mehrere Drittschuldner sind jeweils eigenständige Vollstreckungsmaßnahmen, da jede für sich - je nach Bestand und Liquidität der gepfändeten Forderungen - unabhängig voneinander zur Befriedigung der Gläubigerin führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24.9.2004, IXa ZB 115/04).
- LG Freiburg, 02.05.2012 - 3 T 25/12
Vergütungsfestsetzung für den Rechtsanwalt: Festsetzung der Kosten für eine …
Die Kosten einer Vorpfändung können gegen den Schuldner jedoch nach § 788 Abs. 2 ZPO festgesetzt werden (…vgl. Stöber, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 788 Rn. 6; siehe beispielhaft LG Bonn, Beschluss vom 9. September 2011 - 4 T 336/11 -, juris).