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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 4 Ta 263/05   

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https://dejure.org/2005,9929
LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 (https://dejure.org/2005,9929)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 (https://dejure.org/2005,9929)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2005 - 4 Ta 263/05 (https://dejure.org/2005,9929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes bei mehreren Kündigung

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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2006 - 6 Ta 166/06

    Gegenstandswertfestsetzung bei mehreren Kündigungsschutzanträgen in einem

    Diese Rechtsprechung halten alle mit Beschwerdesachen befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse 08.11.2005 - 4 Ta 263/05, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06 und 17.08.2006 - 6 Ta 112/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06

    Gegenstandswert: Höhe bei fristloser und gleichzeitig fristgemäßer und hilfsweise

    Mit dieser, der früheren Vorschrift des § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (ständige Rechtsprechung aller mit Beschwerdesachen befasster Kammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, insbesondere Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2006 - 8 Ta 55/06

    Gegenstandswert: Kündigungsschutzklage bei Bestandsschutz zwischen sechs und

    Mit dieser der früheren Norm des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, vom 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, vom 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06

    Gegenstandswert: Festsetzung bei Bestandsschutzsache; Staffelungsregelung

    Mit dieser der früheren Norm des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, vom 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 - und vom 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 -).
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