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LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 4 TaBV 38/92 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 4 TaBV 38/92 (https://dejure.org/1993,8438)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Initiativrecht des Betriebsrats; Prämienentlohnung ; Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Regelbesetzung
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 04.08.1992 - 3a BV 21/92
- ArbG Elmshorn, 27.01.1993 - 3a BV 21/92
- LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 4 TaBV 38/92
- LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93
Papierfundstellen
- BB 1993, 1591
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97
Einigungsstelle für Interessenausgleich
Auch bei einer in Literatur und Rechtsprechung kontrovers geführten Diskussion über die rechtliche Frage ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig (LAG Schleswig Holstein vom 28.01.1993, 4 TaBV 38/92, LAGE § 98 ArbGG 1979, Nr. 24); ebenfalls nicht, wenn eine für die Zuständigkeit angeführte Literaturmeinung nur nach einer differenzierten Betrachtung der Argumente von Meinung und Gegenmeinung als unrichtig nachgewiesen werden kann (…LAG Köln vom 14.09.1995, a.a.O.). - LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 5 TaBV 38/04
Zuständigkeit des Betriebsrates für das Thema Mobbing; Rechtmäßigkeit der …
Dies gilt gleichermaßen, wenn die Rechtsfrage von den Landesarbeitsgerichten oder von Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert wird (LAG Köln, Beschluss vom 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 33; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.1993 - 4 TaBV 38/92 - LAGE § 98 ArbGG 1979, Nr. 24). - LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02
Beschlußverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung eines Vorsitzenden, Ablehnung, …
Denn auch dann, wenn keine sachlich durchgreifenden Gründe gegen die Qualität des bestellten Vorsitzenden bestehen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, von der abzugehen kein Anlass besteht, ein Vorsitzender zu bestellen, den kein Beteiligter benannt und gegen den keiner der Beteiligten eine Einwendung erhoben hat (vgl. LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 25. Januar 1990 - 4 TaBV 35/90 - ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 6. August 1992 - 4 TaBV 11/92; ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 28. Januar 1993 - 4 TaBV 38/92 -). - LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93
Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer …
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