Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3555
OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02 (https://dejure.org/2002,3555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 U 106/02 (https://dejure.org/2002,3555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 U 106/02 (https://dejure.org/2002,3555)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarte Hauptleistung bei Einmalzahlung in Rentenversicherung; Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz; Anwendbarkeit der BGH Rechtsprechung zur Intransparenz von § 15 ALB 94

  • Judicialis

    ALB 94 § 15

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB 94 § 15
    Wunschgemäße Auszahlung der Kapitalabfindung nebst Überschussbeteiligung ist als Hauptleistung der Inhaltskontrolle entzogen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALB 94 § 15
    Zur Berechnung einer Kapitalabfindung in der Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 463
  • VersR 2003, 892
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02
    Diese Vereinbarung, die das Hauptleistungsversprechen - die im Versicherungsfall zu erbringende Leistung - betrifft, ist der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz entzogen (vgl. BGH NJW 2001, 2014, 2016).

    Im Gegenteil wird das Zillmern von Abschlusskosten in § 65 Abs. 1 Nr. 2 VAG als grundsätzlich zulässig vorausgesetzt (vgl. BGH NJW 2001, 2014, 2017).

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die Beklagte habe in § 14 AVB und § 5 (3) der Produktbedingungen für die Rentenversicherung Regelungen getroffen, die denen gleichen, die der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 9. Mai 2001 (NJW 2001, 2012; NJW 2001, 2014) für unwirksam erklärt hat.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02
    Die Entscheidungen des BGH vom 09.05.2001 (NJW 2001, 2012, 2014) zur Intransparenz von § 15 ALB 94 und anderen Bestimmungen betreffend die Zillmerung der Abschlusskosten sind nicht einschlägig.

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die Beklagte habe in § 14 AVB und § 5 (3) der Produktbedingungen für die Rentenversicherung Regelungen getroffen, die denen gleichen, die der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 9. Mai 2001 (NJW 2001, 2012; NJW 2001, 2014) für unwirksam erklärt hat.

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