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   OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01   

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https://dejure.org/2002,9536
OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01 (https://dejure.org/2002,9536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2002 - 4 U 363/01 (https://dejure.org/2002,9536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2002 - 4 U 363/01 (https://dejure.org/2002,9536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerb; Unterlassungsklage; Apothekenwesen; Krankenhausapotheke; Abgabe von Arzneimitteln

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ApoG § 14 Abs. 1; ; ApoG § 14 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; ApoG § 14 Abs. 1 § 14 Abs. 4 S. 2
    Wettbewerbswidriges Verhalten bei Verstoß gegen § 14 Abs. 4 Satz ApoG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Denn der Grundsatz, dass Verstöße gegen wertbezogene Normen oder gegen solche Normen die einen unmittelbaren Wettbewerbsbezug aufweisen, per se sittenwidrig sind, gilt nicht ausnahmslos (BGH WRP 99, 643 - Hormonpräparate).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen können dann die besonderen Umstände des Einzelfalles Anlass geben, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 1 UWG eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH GRUR 2000, 237 - Giftnotrufbox).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Zwar kann in Fällen unklarer, zweifelhafter Rechtslage der Bewertung eines Verhaltens als sittenwidrig entgegenstehen, dass dieses Verhalten durch die zuständigen Behörden in gefestigter Verwaltungspraxis gebilligt wird (BGH WRP 98, 306, 311 - Tiapridal; OLG Frankfurt, WRP 99, 948 - Vepesid - mit Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1998 - 6 U 51/97

    Zulässigkeit des Einzelimports eines im Ausland zugelassenen Arzneimittels

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01
    Zwar kann in Fällen unklarer, zweifelhafter Rechtslage der Bewertung eines Verhaltens als sittenwidrig entgegenstehen, dass dieses Verhalten durch die zuständigen Behörden in gefestigter Verwaltungspraxis gebilligt wird (BGH WRP 98, 306, 311 - Tiapridal; OLG Frankfurt, WRP 99, 948 - Vepesid - mit Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    (1) Die hier maßgeblichen Verkehrskreise, deren Auffassung ihren Niederschlag auch in Verträgen zwischen den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen und dem Apothekerverband gefunden hatte, waren der zur Tatzeit in pharmazeutischer Praxis und Rechtsprechung wohl einhellig vertretenen Meinung, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden (vgl. Dettling, Kieser, Ulshöfer, PharmR 2009, 421, 422 f.), als Rezepturarzneimittel anzusehen seien (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002 - 4 U 363/01, juris Rn. 15; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005 - L 5 KR 96/04, juris Rn. 25; Dettling, PharmR 2008, 27, 32 mwN; Fleischfresser in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 171; Wesser, aaO, S. 245 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 276/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 274/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 270/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 271/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 279/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 275/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 273/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 272/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 4 KR 278/18
    Im hier maßgeblichen Zeitraum sind die pharmazeutische Praxis und Teile der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Zytostatika-Zubereitungen, die regelmäßig aus Fertigarzneimitteln als Ausgangsstoffen hergestellt werden, als Rezepturarzneimittel anzusehen sind (OLG Koblenz, Urteil vom 19. März 2002, 4 U 363/01, zitiert über juris, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2005, L 5 KR 96/04, zitiert über juris, Dettling, Kramer 2008, Seite 27, 32).
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