Rechtsprechung
OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Manipulierter Diebstahl, Beweiswürdigung, Beweiserleichterung
- Justiz Sachsen
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- IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO
- versicherungsrechtsiegen.de
Kaskoversicherung - manipulierter Diebstahl - Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kann der Versicherungsnehmer den Beweis des 'äußeren Bildes' durch Zeugen führen, kommt es auf seine eigene Redlichkeit nicht an. Sind keine Zeugen vorhanden, ist die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers entscheidend.
- rechtsportal.de
Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Fahrzeugdiebstahls Beweiserleichterungen für einen Geschädigten Beweis des 'äußeren Bildes' eines Diebstahls durch Zeugen
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Manipulierter Pkw-Diebstahl und Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 2607/18
- OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22
Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).Sind keine Zeugen vorhanden und kann sich der Kläger nur auf seine eigenen Angaben stützen, so ist seine Glaubwürdigkeit entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris).
- BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22
Für das äußere Bild ist der Vollbeweis nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilverfahrensrechtes erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 172/98 - juris). - OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22
Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).