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   OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03   

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OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03 (https://dejure.org/2004,6736)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2004 - 4 U 65/03 (https://dejure.org/2004,6736)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 4 U 65/03 (https://dejure.org/2004,6736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Anforderungen an die Bösgläubigkeit; Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 705; ; RBerG Art. 1 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 705; RBerG Art. 1 § 1
    Beitritt zu Immobilienfonds auf Grund unwirksamer Treuhand-Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienfonds - Beitritt nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Der auf Grund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksame Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft wirksam, wenn der Beitretende und die für den Beitritt stimmenden Gesellschafter ihn für wirksam gehalten haben und der Beitritt vollzogen worden ist (Anschluss an BGH Urteil vom 16. Dezember 2002 - II ZR 109/01 = NJW 2003, 1252).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).

    Der fehlerhaft vollzogene Beitritt ist dann regelmäßig nicht von vorn herein nichtig, sondern nur durch eine Kündigung mit Wirkung für die Zukunft vernichtbar (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254 m.w.N.).

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Zur damaligen Zeit war aus den höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nichts zu entnehmen, was für einen Verstoß des Treuhandvertrages gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG hätte sprechen können (vgl. BGH NJW 2001, 3774, 3775; BGH NJW 2003 aaO; BGH NJW-RR 2003, 1203, 1204).

    Die Verträge werden dadurch nicht unwirksam (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1203).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).

    Der Bundesgerichtshof hat selbst bei einem Notar, der im Jahre 1993 im Rahmen der Beteiligung an einem Bauherrenmodell einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag beurkundete, eine schuldhafte Amtspflichtverletzung verneint (BGH NJW 2001, 70, 72).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Zur damaligen Zeit war aus den höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nichts zu entnehmen, was für einen Verstoß des Treuhandvertrages gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG hätte sprechen können (vgl. BGH NJW 2001, 3774, 3775; BGH NJW 2003 aaO; BGH NJW-RR 2003, 1203, 1204).

    Für das schuldhafte Nichterkennen der Nichtigkeitsgründe in der Person der Beklagten kann nichts anderes gelten (vgl. BGH NJW 2001, 3774 aaO).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie das Landgericht meint - der am 18. April 1994 beurkundete Treuhandauftrag und die zugleich beurkundete Vollmacht für die Treuhänderin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind (vgl. dazu etwa BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70).
  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
    Die Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft scheidet zwar regelmäßig aus, wenn der Mangel des Gesellschaftsvertrages gerade darauf beruht, dass ein Teil der Gesellschafter nicht mitgewirkt oder ein Mitgesellschafter die von ihnen erteilte Vollmacht zum Abschluss von Beitrittsverträgen überschritten hat (vgl. BGH NJW 1988, 1321, 1323; BGH NJW 1992, 1501, 1502, jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 251/86

    Begriff und Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft

  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ;

  • OLG Zweibrücken, 03.06.2004 - 4 U 156/03

    Unerlaubte Rechtsberatung: Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds auf

    Er ist grundsätzlich vollwirksam, gibt dem Beigetretenen jedoch das Recht, diese Folge durch eine fristlose Kündigung mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2003, 1252, 1254; Senat Urteil Vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03, jew. m.w.N.).

    Das Fehlen dieser Erlaubnis führt gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Treuhandvertrages (vgl. etwa BGH, WM 2004, 417; BGH NJW 2003, 1252; NJW 2003, 1594; NJW 2003, 2088; NJW 2003, 2091; NJW 2002, 66; NJW 2002, NJW 2002, 2325; NJW 2001, 70; Senatsurteil vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03).

    Selbst wenn man aber eine eigene Prüfungspflicht bejahen wollte, könnten die daran zustellenden Anforderungen nicht weitergehen, als die an den Notar, der die entsprechende Beurkundung vorgenommen hat (so auch BGH NJW 2001 jew. aaO S. 73 und S. 3775; Senat Urteil vom 5. Februar 2004 - 4 U 65/03).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08

    Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung

    Zutreffend hat der Einzelrichter festgestellt, dass zwar der zwischen den Klägern und der Treuhänderin abgeschlossene Treuhandvertrag wegen Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 RBerG nach § 134 BGB nichtig war, weil der Treuhänderin darin umfassende rechtliche Befugnisse eingeräumt wurden, insbesondere das Recht, die unter Nr. 2 des Vertrages bezeichneten Verträge abzuschließen und auszuführen (BGH NJW 2003, 1252, 1254, 2088; Senat Urteil vom 15. Februar 2004 - 4 U 65/03 -), und die Nichtigkeit des Treuhandvertrages zugleich auch die Nichtigkeit der zu seiner Ausführung erteilten Vollmacht zur Folge hatte (BGH aaO; Senat aaO).
  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung

    Ausreichend ist, dass gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt wurden oder die Gesellschafter den Geschäftsführer unwidersprochen für die Gesellschaft haben handeln lassen (hierzu etwa: Palandt/Sprau, BGB , 69.A., § 705 , Rn. 18; Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.02.2004, 4 U 65/03).
  • LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen

    Ausreichend ist, dass gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt wurden oder die Gesellschafter den Geschäftsführer unwidersprochen für die Gesellschaft haben handeln lassen (hierzu etwa: Palandt/Sprau, BGB , 69.A., § 705, Rn. 18; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.02.2004, 4 U 65/03 ).
  • LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09

    Anpruch einer Bank gegen den Gesellschafter eines in der Rechtsform der GbR

    Ausreichend ist, dass gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt wurden oder die Gesellschafter den Geschäftsführer unwidersprochen für die Gesellschaft haben handeln lassen (hierzu etwa: Palandt/Sprau, BGB, 67.A., § 705, Rn. 18; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.02.2004, 4 U 65/03 ).
  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 U 137/05

    Antrag auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Ansehung von

    Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen und zur Ergänzung des Tatbestandes wird im Übrigen auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten, der Gerichtsakten, der beigezogenen Akte des Sozialgerichts Regensburg unter dem Az.: S 4 U 65/03 sowie auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze Bezug genommen.
  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 14/11

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung des einer Fondsgesellschaft

    Ausreichend ist, dass gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt wurden oder die Gesellschafter den Geschäftsführer unwidersprochen für die Gesellschaft haben handeln lassen (hierzu etwa: Palandt/Sprau, BGB , 69.A., § 705 , Rn. 18; Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.02.2004, 4 U 65/03).
  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 15/11

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung des einer Fondsgesellschaft

    Ausreichend ist, dass gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt wurden oder die Gesellschafter den Geschäftsführer unwidersprochen für die Gesellschaft haben handeln lassen (hierzu etwa: Palandt/Sprau, BGB , 69.A., § 705 , Rn. 18; Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.02.2004, 4 U 65/03).
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