Rechtsprechung
OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- verkehrslexikon.de
Zum Feststellungsinteresse in der Kaskoversicherung
- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Vollkaskoversicherung - Schadenshöhe bei Kraftfahrzeugdiebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
In der Kaskoversicherung ist das Feststellungsinteresse auch bei Streit um die Höhe der Entschädigung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Streitbeilegung vorsehen; der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellungsinteresse in der Kaskoversicherung bei Streit über die Höhe der Entschädigung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Ansprüche aus einer Kaskoversicherung Bedingungsgemäße Entwendung eines Kfz Feststellungsinteresse bei Streit um die Höhe einer Entschädigung
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 26.03.2020 - 3 O 1868/19
- OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 965
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Von der Beklagten als einem großen Versicherungsunternehmen kann erwartet werden, dass sie auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren Verpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urteil vom 28.09.1999 - VI ZR 195/98). - BGH, 13.12.2017 - IV ZR 319/16
Deckungsschutz in der Kfz-Kaskoversicherung wegen des Diebstahls eines Pkw: …
Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Beweist sie konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, wird sie von der Leistung frei, wenn nicht der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95; Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 154/95; Beschluss vom 13.12.2017 - IV ZR 319/16 - juris). - BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH Urteil vom 30.01.2002 -IV ZR 263/00 - juris).
- BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Beweist sie konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, wird sie von der Leistung frei, wenn nicht der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95; Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 154/95; Beschluss vom 13.12.2017 - IV ZR 319/16 - juris). - BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für …
Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Ein weiterer Prozess zur Höhe der zu leistenden Entschädigung ist nicht die typische Folge eines Feststellungsurteils trotz unentschieden gelassenen Streites über die Höhe der versicherten Schäden (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.1986 - IV a ZR 210/84 - juris). - BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Beweist sie konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, wird sie von der Leistung frei, wenn nicht der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95; Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 154/95; Beschluss vom 13.12.2017 - IV ZR 319/16 - juris).
- OLG Dresden, 20.06.2022 - 4 U 87/22
1. Für die Beweiserleichterung des 'äußeren Bildes' eines versicherten …
Beweist sie konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass ein Diebstahl nur vorgetäuscht ist, wird sie von der Leistung frei, wenn nicht der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95; Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 154/95; Beschluss vom 13.12.2017 - IV ZR 319/16 - juris; Senat, Urteil vom 30. März 2021 - 4 U 773/20 -, Rn. 19 - 20, juris). - OLG Dresden, 08.08.2022 - 4 U 87/22
1. Für die Beweiserleichterung des 'äußeren Bildes' eines versicherten …
Beweist sie konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass ein Diebstahl nur vorgetäuscht ist, wird sie von der Leistung frei, wenn nicht der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95; Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 154/95; Beschluss vom 13.12.2017 - IV ZR 319/16 - juris; Senat, Urteil vom 30. März 2021 - 4 U 773/20 -, Rn. 19 - 20, juris).