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   OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04   

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https://dejure.org/2004,9919
OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04 (https://dejure.org/2004,9919)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.09.2004 - 4 U 793/04 (https://dejure.org/2004,9919)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. September 2004 - 4 U 793/04 (https://dejure.org/2004,9919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 49 ThürStrG
    Streupflicht auf von Fußgängern genutzten (innerörtlichen) Fahrstraßen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumpflicht und Streupflicht der Gemeinde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf Gehwegen; Zeitpunkt der Streupflicht bei extremen Witterungsbedingungen; Konkretisierung der Räumpflicht und Streupflicht der Gemeinde in zeitlicher Hinsicht

  • Judicialis

    ThürStrG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streupflicht auf von Fußgängern genutzten (innerörtlichen) Fahrstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 516
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Hier hängt die - gegenüber Fußgängern bestehende - Räum- und Streupflicht davon ab, ob es sich um - für den Fußgängerverkehr - unentbehrliche Fußgängerüberwege handelt (vgl. BGH VersR 1993, 1106 - 1108; BGH VersR 1995, 721, 722; ebenso BGH NVwZ-RR 1998, 334 - 336; auch OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2003 - 9 U 86/03; ständige Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des Thür. OLG, fortgesetzt durch die Rechtsprechung des 4. Zivilsenats - zuletzt Beschl. v. 22.102003 - 4 U 658/03).
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92

    Streupflichten einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Hier hängt die - gegenüber Fußgängern bestehende - Räum- und Streupflicht davon ab, ob es sich um - für den Fußgängerverkehr - unentbehrliche Fußgängerüberwege handelt (vgl. BGH VersR 1993, 1106 - 1108; BGH VersR 1995, 721, 722; ebenso BGH NVwZ-RR 1998, 334 - 336; auch OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2003 - 9 U 86/03; ständige Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des Thür. OLG, fortgesetzt durch die Rechtsprechung des 4. Zivilsenats - zuletzt Beschl. v. 22.102003 - 4 U 658/03).
  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90

    Verkehrssicherungspflichten im Baustellenbereich

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Die Räum- und Streupflicht steht zudem unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (vgl. grunds. schon BGH NVwZ 1991, 1212 - 1214).
  • BGH, 15.01.1998 - III ZR 124/97

    Streupflicht einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Hier hängt die - gegenüber Fußgängern bestehende - Räum- und Streupflicht davon ab, ob es sich um - für den Fußgängerverkehr - unentbehrliche Fußgängerüberwege handelt (vgl. BGH VersR 1993, 1106 - 1108; BGH VersR 1995, 721, 722; ebenso BGH NVwZ-RR 1998, 334 - 336; auch OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2003 - 9 U 86/03; ständige Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des Thür. OLG, fortgesetzt durch die Rechtsprechung des 4. Zivilsenats - zuletzt Beschl. v. 22.102003 - 4 U 658/03).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Hier hängt die - gegenüber Fußgängern bestehende - Räum- und Streupflicht davon ab, ob es sich um - für den Fußgängerverkehr - unentbehrliche Fußgängerüberwege handelt (vgl. BGH VersR 1993, 1106 - 1108; BGH VersR 1995, 721, 722; ebenso BGH NVwZ-RR 1998, 334 - 336; auch OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2003 - 9 U 86/03; ständige Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des Thür. OLG, fortgesetzt durch die Rechtsprechung des 4. Zivilsenats - zuletzt Beschl. v. 22.102003 - 4 U 658/03).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Bei extremen Witterungsverhältnissen - etwa bei starkem Schneefall, Eisregen oder ständig überfrierender Nässe besteht eine Streupflicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sich das Wetter wieder so beruhigt hat, dass Streumaßnahmen überhaupt sinnvoll sind (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 223; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 430, 431; ebenso Wussow/Treitz, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl. Rdnr. 720).
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 27 WF 35/98

    Veranlassung der Klageerhebung beim Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04
    Bei extremen Witterungsverhältnissen - etwa bei starkem Schneefall, Eisregen oder ständig überfrierender Nässe besteht eine Streupflicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sich das Wetter wieder so beruhigt hat, dass Streumaßnahmen überhaupt sinnvoll sind (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 223; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 430, 431; ebenso Wussow/Treitz, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl. Rdnr. 720).
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