Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.09.2017 - 4 U 80/17 |
Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Kein "sofortiger" Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag wegen SIS-Eintragung
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 05.04.2017 - 6 O 102/16
- OLG Karlsruhe, 21.09.2017 - 4 U 80/17
- OLG Karlsruhe, 29.09.2017 - 4 U 80/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15
BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2017 - 4 U 80/17
Die bei Gefahrübergang vorhandene und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs im Schengener Informationssystem (SIS) ist zwar ein erheblicher Rechtsmangel, der den Käufer grundsätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (im Anschluss an BGH , Urt . v. 18.01.2017 - VIII ZR 234/15 , NJW 2017, 1666).a) Nach neuerer Rechtsprechung des BGH ist die bei Gefahrübergang vorhandene und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs im Schengener Informationssystem als erheblicher Rechtsmangel anzusehen, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Leitsatz und Rn. 22).
Denn die Ausschreibung ist mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei Zulassung des Fahrzeugs, einer Halteränderung oder bei einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt wird und das Fahrzeug daraufhin behördlicherseits - nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Landes, in dem es aufgefunden wird - rechtmäßig sichergestellt und beschlagnahmt wird (vgl. Art. 38 II, II lit. a, 39 III SIS II-Beschluss; BGH, Urt. v. 18.01.2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 24).
Dass er ein Abhandenkommen des Fahrzeugs und das Vorliegen eines Rechtsmangels bestreitet sowie Klagabweisung beantragt hat, ist bei Zugrundelegung des gebotenen strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 31) nicht als Erfüllungsverweigerung zu bewerten.
Mit dem Sachverhalt, über den der BGH mit Urteil vom 18.01.2017 (NJW 2017, 1666) entschieden hat, ist der vorliegende Fall nicht zu vergleichen.
Dort war zum Zeitpunkt des Rücktritts 18 Monate lang polizeilich ermittelt worden, ohne dass sich hatte klären lassen, ob tatsächlich ein Diebstahl oder ein Versicherungsbetrug des französischen Eigentümers vorlag (BGH, Urt. v. 18.01.2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 34).
- BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15
Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2017 - 4 U 80/17
Ein ernsthaftes Nacherfüllungsverlangen, wie es für § 323 I BGB, § 281 I BGB erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2016 - VIII ZR 49/15, NJW 2016, 3654 Leitsatz 2 und Rn. 25), liegt hierin nicht. - BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03
Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2017 - 4 U 80/17
Allerdings fallen unter die Rechte Dritter i. S. des § 435 BGB auch öffentlich-rechtliche Befugnisse wie eine staatliche Beschlagnahme, sofern diese tatsächlich ausgeübt wird, zu Recht erfolgt und den Verfall oder die Einziehung der Sache zur Folge haben kann (vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802 Rn. 9 zu § 111b StPO a.F.).
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OLG Karlsruhe, 21.09.2017 - 4 U 80/17 |
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 05.04.2017 - 6 O 102/16
- OLG Karlsruhe, 21.09.2017 - 4 U 80/17
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