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   VGH Hessen, 07.11.1996 - 4 UE 1216/93   

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https://dejure.org/1996,12771
VGH Hessen, 07.11.1996 - 4 UE 1216/93 (https://dejure.org/1996,12771)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.11.1996 - 4 UE 1216/93 (https://dejure.org/1996,12771)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. November 1996 - 4 UE 1216/93 (https://dejure.org/1996,12771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 118 Abs 1 Nr 3 BauO HE, § 118 Abs 1 Nr 5 BauO HE
    Örtliche Gestaltungsvorschrift: Verbot von Einfriedungen; Vorgarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 2766/86
    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1996 - 4 UE 1216/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, U. v. 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 - BRS 48 Nr. 112) muss den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung über die Satzung klar sein, dass sie nicht nur den Bebauungsplan, sondern auch eine Gestaltungssatzung beschließen.
  • VGH Hessen, 29.03.2007 - 4 UE 1287/06

    Zur Rechtmäßigkeit einer baugestalterischen Festsetzung, Farbe der Dacheindeckung

    Im Hinblick darauf, dass der Bebauungsplan die hier maßgeblichen Regelungen unter der Überschrift: "Gestaltungssatzung" nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 118 HBO trifft, ist auch dem Erfordernis Genüge getan, dass sich der Satzungsgeber bei seiner Festsetzung des Umstandes bewusst war, dass er insoweit eine landesrechtliche Satzung erlässt (Hess. VGH, Urteil vom 19. Juli 1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178 und Urteil vom 7. November 1996 - 4 UE 1216/93 -, BRS 48 Nr. 112).
  • VG Kassel, 22.09.2005 - 2 E 2411/03

    Kein Anspruch auf anthrazitfarbene Dacheindeckung

    Und auch wenn man davon ausgeht, dass der Satzungsgeber sich bei der Festsetzung des Umstandes bewusst sein musste, dass er insoweit eine landesrechtliche Satzung erlässt (so HessVGH, Urteil vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178; HessVGH, Urteil vom 07.11.1996 -4 UE 1216/93 -, HSGZ 1997, 245, a.A. wohl zu Recht Hornmann, Hessische Bauordnung , 2004, § 81 Rdnr. 86 mit der Begründung, § 9 Abs. 4 BauGB solle es den Landesgesetzgebern gerade ermöglichen, örtliche Bauvorschriften, in das Verfahren der Bauleitplanung zu integrieren), so wäre dem im Hinblick darauf Genüge getan, dass die entsprechenden Festsetzungen die Überschrift "Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Gestaltungssatzung nach § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 118 HBO" tragen.
  • VG Kassel, 16.12.2010 - 2 K 1191/09

    Gestaltungssatzung im Bebauungsplan

    Zunächst muss sich der Satzungsgeber bei seiner baugestalterischen Festsetzung des Umstandes bewusst sein, dass er insoweit eine landesrechtliche Satzung erlässt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 07.11.1996 - 4 UE 1216/93 -, HGZ 1997, 245, und Urteil vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178).
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