Rechtsprechung
   FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28373
FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16 (https://dejure.org/2016,28373)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2016 - 4 V 111/16 (https://dejure.org/2016,28373)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 4 V 111/16 (https://dejure.org/2016,28373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 1 TabStG, § 15 Abs 2 Nr 2 TabStG, § 5 Abs 1 TabStG, § 6 TabStG, § 4 Abs 3 S 2 TabStV
    Tabaksteuerrecht: Herstellung von Tabakwaren im Steuerlager

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tabaksteuerliche Einordnung des Versetzens von Wasserpfeifentabak mit erheblichen Mengen eines Feuchthaltemittels als Herstellungshandlung im Sinne von § 15 Abs. 2 Nr. 2 TabakStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tabaksteuerrecht: Herstellung von Tabakwaren im Steuerlager

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tabaksteuerliche Einordnung des Versetzens von Wasserpfeifentabak mit erheblichen Mengen eines Feuchthaltemittels als Herstellungshandlung im Sinne von § 15 Abs. 2 Nr. 2 TabakStG

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH, Beschl. v. 26.04.2004, VI B 43/04, juris Rn. 11; Beschl. v. 20.05.1997, VIII B 108/96, juris Rn. 41).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (st. Rspr. des BFH, siehe nur Beschl. v. 26.08.2004, V B 243/03, juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf Beschl. v. 10.02.1967, III B 9/66, BFHE 87, 447).
  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16
    Sie kann auch dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (vgl. BFH, Beschl. v. 23.08.2004, IV S 7/04, juris Rn. 21).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (st. Rspr. des BFH, siehe nur Beschl. v. 26.08.2004, V B 243/03, juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf Beschl. v. 10.02.1967, III B 9/66, BFHE 87, 447).
  • BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH, Beschl. v. 26.04.2004, VI B 43/04, juris Rn. 11; Beschl. v. 20.05.1997, VIII B 108/96, juris Rn. 41).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 163/12

    Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Zollfahndung und Anhörungsvermerken

    Auszug aus FG Hamburg, 14.07.2016 - 4 V 111/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann das Finanzgericht - neben den Feststellungen eines Strafurteils - auch den Inhalt von Vernehmungsprotokollen und anderen Dokumenten seiner Entscheidung zugrunde legen, sofern die Verfahrensbeteiligten hiergegen keine substantiierten Einwendungen erheben oder entsprechende Beweisanträge stellen (BFH, Beschl. v. 24.05.2013, VII B 163/12, juris Rn. 8).
  • BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter

    bb) Dass jeder Angeklagte als "an der Herstellung beteiligte Person" ebenfalls Schuldner der Tabaksteuer war (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 TabStG; vgl. zum Geschäftsführer eines Unternehmens: FG Hamburg vom 14. Juli 2016 - 4 V 111/16 Rn. 21), sich damit selbst Tabaksteuer ersparte und Gesamtschuldnerschaft nicht nur untereinander, sondern auch mit der Gesellschaft besteht (§ 15 Abs. 5 TabStG), ändert nichts an der Beschränkung der - durch eine gegenständliche Betrachtungsweise geprägten - Abschöpfung auf das Vermögen der Gesellschaft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht