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   FG Hamburg, 05.07.2007 - 4 V 202/06   

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FG Hamburg, 05.07.2007 - 4 V 202/06 (https://dejure.org/2007,26475)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2007 - 4 V 202/06 (https://dejure.org/2007,26475)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 4 V 202/06 (https://dejure.org/2007,26475)
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  • FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06

    Ausfuhrerstattung: Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2007 - 4 V 202/06
    Der vom Senat in seinem Beschluss vom 24.01.2007, Az.: 4 V 201/06 vertretenen Auffassung, wonach in Fällen der Rückforderung von endgültig gewährter Ausfuhrerstattung bei Vorliegen von ernstlichen Zweifel die Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich ohne Sicherheitsleistung zu gewähren sei, könne der Ag nicht beipflichten.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 24.01.2007, 4 V 201/06 die Auffassung vertreten, dass wegen der Besonderheiten bei der Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen in Fällen der Rückforderung von endgültig gewährten Ausfuhrerstattungen bei Vorliegen ernstlicher Zweifel die Vollziehung grundsätzlich ohne Sicherheitsleistung auszusetzen ist Daran hält er fest.

  • BFH, 14.06.2006 - VII B 317/05

    Ausfuhrerstattung: Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung von

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2007 - 4 V 202/06
    Die Beschlüsse des BFH vom 14.06.2006 VII B 317/05 und 318/05 stehen der Entscheidung des Senats nicht entgegen.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-428/05

    Laub - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Begriff der zu

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2007 - 4 V 202/06
    Der BFH ist dort der vom Senat vertretenen Ansicht, dass eine große Wahrscheinlichkeit für die Nichtgeltung der Vorlagefristen im Rückforderungsverfahren spreche (bestätigt durch EuGH, Urt. v. 21.06.2007, C-428/05) und deshalb die Anforderung einer Sicherheitsleistung entbehrlich sei, nicht gefolgt.
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