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FG Düsseldorf, 16.01.1998 - 4 V 5570/97 A (VBr) |
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FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 1998 - 4 V 5570/97 A (VBr) (https://dejure.org/1998,24372)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides; Auswirkungen eines Stafverfahrens wegen Steuerhinterziehung; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Während einerseits das FG Düsseldorf ein Entziehen aus dem Steueraussetzungsverfahren immer dann für gegeben hält, wenn dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist (ZfZ 1998, 211), und somit auch dann, wenn bei einer zur Ausfuhr in das Außengebiet im Steueraussetzungsverfahren bestimmten Ware aufgrund der Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments der Transportweg von abhanden gekommenen Branntweinerzeugnissen nicht nachvollzogen werden kann (ZfZ 2000, 242), wird andererseits nicht in jedem Fall der bloße Austausch von Begleitpapieren vor der Ausfuhr einer Ware als Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren angesehen (vgl. FG München ZfZ 2001, 246 …und Urt. vom 12. September 2001 - 3 K 2464/98). - BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01
Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines …
Es muss hier nicht entschieden werden, ob die bloße Nichterledigung des Steueraussetzungsverfahrens gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 RL 92/12 schon zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG führt (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 1998 4 V 5570/97 A (VBr), ZfZ 1998, 211; Urteil in ZfZ 2000, 242, 243). - OLG Brandenburg, 12.03.2002 - 2 Ss 56/01
Steuerhinterziehung; In-dubio-pro-reo-Grundsatz im Steuerstrafrecht; Fiktion oder …
Ein Entzug aus einem Steueraussetzungsverfahren liegt immer dann vor, wenn dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist (FG Düsseldorf ZfZ 1998, 211; ZfZ 2000, 242; Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2000, D 218).