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   FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13   

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https://dejure.org/2014,18362
FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13 (https://dejure.org/2014,18362)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.02.2014 - 4 V 84/13 (https://dejure.org/2014,18362)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 4 V 84/13 (https://dejure.org/2014,18362)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis der Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Verletzung der Aufzeichnungspflichten durch einen Restaurantbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO . § 162; AO § 158
    Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen eines elektronischen Kassensystems

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen eines elektronischen Kassensystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 3030/11

    Frage der Rechtmäßigkeit von Zuschätzungen nach Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Bei Nutzung einer EDV-Registrierkasse sind daher nicht nur die Z-Bons, sondern auch alle Dokumentationsunterlagen über die Kasseneinstellungen, Bedienerprogrammierung, Artikel- und Warengruppeneinstellungen und vor allem auch Bedienerberichte aus der Abrechnung mit dem kassierberechtigten Personal vorzulegen; fehlen diese Unterlagen, ist nicht gewährleistet, dass die erfassten Umsätze vollständig sind (so zuletzt ausdrücklich Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.05.2013 2 K 3030/11, EFG 2014, 86).
  • FG Hessen, 24.03.2014 - 4 K 2340/12

    Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Hiergegen richtet sich die unter dem Az.: 4 K 2340/12 bei dem Gericht anhängigen Klage.
  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Diese Aufzeichnungspflichten gilt unmittelbar für sämtliche Besteuerungszwecke, so dass jedenfalls bargeldintensive Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, sämtliche Einnahmen geordnet und Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzuzeichnen haben (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 21.06.2012 1 K 1124/10, EFG 2012, 1816 und BFH-Urteil vom 22.02.1973 IV R 69/69, BFHE 109, 30, BStBl II 1973, 480).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Dann muss aber das Zustandekommen dieser Summe durch Aufbewahrung angefallener Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.04.2008 5 V 1035/07, juris; BFH-Urteile vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 und vom 31.07.1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).
  • FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Dann muss aber das Zustandekommen dieser Summe durch Aufbewahrung angefallener Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.04.2008 5 V 1035/07, juris; BFH-Urteile vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 und vom 31.07.1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Dann muss aber das Zustandekommen dieser Summe durch Aufbewahrung angefallener Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.04.2008 5 V 1035/07, juris; BFH-Urteile vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 und vom 31.07.1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03

    Schätzung: Durchschnittswerte der Verwaltung für Taxiunternehmen

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Eine Abweichung ist aber zulässig, wenn dafür plausible Gründe bestehen (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618 und vom 25.01.1989 I R 289/83, BStBl. II 1989, 620).
  • BFH, 22.02.1973 - IV R 69/69

    Einnahmeüberschußrechnung - Aufzeichnungen - Ordnungsmäßige Buchführung -

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Diese Aufzeichnungspflichten gilt unmittelbar für sämtliche Besteuerungszwecke, so dass jedenfalls bargeldintensive Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, sämtliche Einnahmen geordnet und Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzuzeichnen haben (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 21.06.2012 1 K 1124/10, EFG 2012, 1816 und BFH-Urteil vom 22.02.1973 IV R 69/69, BFHE 109, 30, BStBl II 1973, 480).
  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Es genügt vielmehr die nicht fernliegende und ernsthafte Möglichkeit, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26.06.2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217).
  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
    Dies ist nur der Fall, wenn die sog. Organisationsunterlagen aufbewahrt werden, um etwaige Manipulationen bei der Berechnung der ausgedruckten Beträge nachvollziehen zu können (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10; Drüen, in: Tipke/Kruse, § 147 AO Rn. 24).
  • BFH, 25.01.1989 - I R 289/83

    Steuerbescheid - Festsetzung nach gerichtlicher Entscheidung - Gegenstand der

  • FG Hessen, 09.03.2004 - 6 V 4121/03

    Aussetzung der Vollziehung; Sicherheitsleistung; Schlüssiger Vortrag; Präsente

  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei

    Für den Nachweis der Kasseneinnahmen durch Aufbewahrung der sogenannten Tagesendsummenbons (Z-Bons) ist jedoch erforderlich, dass die Z-Bons eine hinreichende Gewissheit über die Vollständigkeit der darin enthaltenen Einnahmen zulassen (FG Hessen, Beschluss vom 24. Februar 2014 4 V 84/13, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Dabei ist das Produkt aus Wareneinsatz (netto) und Rohgewinnaufschlagssatz ein Netto-Betrag, der um die darauf anfallende Umsatzsteuer zu erhöhen ist (vgl. die Rechenschritte beim FG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2004 15 V 2626/04, juris, Rn. 6; FG Hessen, Beschluss vom 24.02.2014 4 V 84/13, juris, Rn. 24 f.; FG Hessen, Urteil vom 24.03.2014 4 K 2340/12, juris, Rn. 29 ff.; FG Hamburg, Beschluss vom 01.08.2016 2 V 115/16, juris, Rn. 11; FG Münster, Urteil vom 17.01.2020 4 K 16/16, EFG 2020, 509, Rn. 119;FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2020 1 K 1070/19, 1 K 1174/19 und 1 K 156/20, juris, Rn. 31 f.).
  • FG Hessen, 24.03.2014 - 4 K 2340/12

    Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen

    Dem Gericht lagen neben den Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahren 4 V 84/13 6 Bände Verwaltungsakten und 1 Fallheft der Betriebsprüfung vor.
  • FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der

    Für den Nachweis der Kasseneinnahmen durch Aufbewahrung der Z-Bons ist jedoch erforderlich, dass diese eine hinreichende Gewissheit über die Vollständigkeit der darin enthaltenen Einnahmen zulassen (FG Hessen, Beschluss vom 24. Februar 2014 4 V 84/13, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14

    Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung -

    Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn für den Nachweis der vollständigen Erfassung aller Umsätze und Einnahmen das Zustandekommen der Summe eines jeden Tagesergebnisses durch Aufbewahrung angefallener Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder die Einnahmen und Ausgaben eines Kassenberichts nachgewiesen werden (siehe hierzu zutreffend für ein "Asia-Restaurant" mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 24.02.2014 4 V 84/13, juris).
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